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Landkreis Traunstein

Blauzungenkrankheit

Mitteilungen

 

106.000 Rinder im Landkreis werden gegen Blauzungenkrankheit geimpft

 

Jeder Rinderhalter soll baldmöglichst mit seinem Hoftierarzt einen Impftermin gegen die Blauzungenkrankheit vereinbaren. Darauf weist das Veterinäramt Traunstein hin. Zur Zeit organisiert die Behörde die Ausgabe des Impfstoffes an die Tierärzte.

 

Obwohl Bayern von der Seuche im Jahr 2007 noch wenig betroffen war, musste die Bayerische Tierseuchenkasse wegen Blauzungenkrankheit für 44 Rinder sowie 263 Schafe, die qualvoll verendet waren oder auf behördliche Anordnung getötet werden mussten, Entschädigung leisten. Dass die flächendeckende Impfaktion noch in diesem Jahr stattfindet, ist auch ein Ergebnis des massiven Drucks von Landwirten, die im vergangenen Jahr die verheerenden Auswirkungen der Blauzungenkrankheit für Ihre Herden miterleben mussten.

 

Um die wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen, aber auch weil Maßnahmen des einzelnen Tierhalters zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche nicht wirksam sind, wird die Blauzungenkrankheit von staatlicher Seite bekämpft. Neben Beschränkungen des Tierverkehrs stellt die Impfung dabei ein wichtiges Element dar. Ziel der Impfaktion ist es, die Weiterverbreitung der durch Stechmücken übertragenen Blauzungenkrankheit einzudämmen.

 

Bei der Impfung werden Impfstoffe aus inaktivierten Erregern verwendet. Das Bundesinstitut für Tiergesundheit hat im Vorfeld der Impfaktion eine erfolgreiche Feldstudie durchgeführt, bei der die Wirksamkeit und Unschädlichkeit des Impfstoffes getestet wurde. Nach Mitteilung der Tierseuchenkasse ist bislang kein vermehrtes Auftreten von Impfschäden, im Vergleich zu anderen Impfaktionen, zu beobachten.

 

Seit Anfang Juni 2008 läuft in Oberbayern die vom Bundeslandwirtschaftsministerium angeordnete Impfaktion für Rinder, Schafe und Ziegen. Alle Schafe und Ziegen müssen seit Anfang Juni, die Rinder ab sofort geimpft werden. Die Impfung der Schaf- und Ziegenbestände ist bereits weitgehend abgeschlossen.

 

Die Impfung führt der jeweilige Hoftierarzt durch. Die Halter betroffener Tierarten sind deshalb aufgefordert, sich mit Ihrem Hoftierarzt in Verbindung zu setzen. Für Besamungsbullen und für Rinder, die in reiner Stallmast gehalten werden oder bei deren Impfung Gefahr für Leib und Leben besteht, können auf formlosen, schriftlichen Antrag des Tierhalters an das Veterinäramt (Ludwig Thoma Str. 3, 83278 Traunstein) Ausnahmen von der Impfpflicht gewährt werden.

 

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist weder für andere Tierarten wie Pferde, Hunde, Katzen und sonstige Heimtiere noch für den Menschen gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können somit ohne Bedenken verzehrt werden.

 

Fachliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des: