Neuerliches Aufstallungsgebot in Chiemseenähe
Nach nur zwei Monaten Unterbrechung muss das Hausgeflügel in einem 1000 m breiten Streifen entlang des Chiemsees leider wieder in Ställen oder Volieren gehalten werden. Aufgrund der neuerlichen Nachweise von aviärem Influenzavirus (HPAIV) des Typs H5N1 Asia bei Wildvögeln in Deutschland, wird in der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) das Risiko einer Infektion von Nutzgeflügelbeständen durch Wildvögel wieder als „hoch“ eingestuft. Daher muss in Chiemseenähe, aufgrund der vorhandenen wildlebenden Wasservogelpopulation, von einer erhöhten Gefahr des Virusübertritts in Nutzgeflügelbeständen ausgegangen werden.
In den übrigen Gebieten des Landkreises Traunstein bleiben die Schutzmaßnahmen unverändert. Wegen eines erhöhten Infektionsrisikos durch Wildvögel besteht in folgenden Gebieten des Landkreises Traunstein für Geflügel Aufstallungspflicht: ein jeweils 500 Meter breiter Streifen beiderseits der Alz vom Chiemsee bis nach Truchtlaching, ein jeweils 500 Meter breiter Streifen zu beiden Seiten der Tiroler Ache von der Eisenbahnbrücke bis zur Mündung in den Chiemsee, ein 1000 Meter breiter Streifen an der Südostspitze des Waginger Sees und ein 500 Meter breiter Streifen entlang der Salzach. In diesen Gebieten muss das Geflügel in Ställen oder in Volieren gehalten werden. Als Voliere gilt in diesem Zusammenhang jede Haltungseinrichtung mit einer überstehenden, wasserundurchlässigen Abdeckung nach oben und vogelsicheren Seitenbegrenzungen.
In folgenden Gebieten ist wegen der hohen Geflügeldichte die Freilandhaltung nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das Veterinäramt Traunstein möglich: die gesamten Gemeindegebiete von Engelsberg und Tacherting, der Trostberger Ortsteil Brünhausen, der Schnaitseer Ortsteil Burgstall, die Tittmoninger Ortsteile Waldering, Feldhub, Roibach, Wies, sowie der Fridolfinger Ortsteil Seebach. Im restlichen Teil des Landkreises Traunstein müssen lediglich Gänse- und Entenhalter den Freilauf ihrer Tiere beim Veterinäramt Traunstein anzeigen.
Wer Geflügel gewerbemäßig zur Zucht im Freilauf hält oder mehr als 100 Stück Geflügel im Freilauf hält, hat die Tiere des Bestandes jeweils im Zeitraum vom 15. März bis 31.Mai und vom 15. Oktober bis 15. Dezember eines jeden Jahres auf das Vogelgrippevirus untersuchen zu lassen.
Die bisher beschriebenen Schutzmaßnahmen für Geflügel gelten derzeit nicht für Tauben. Aufgrund der augenblicklichen Situation empfiehlt das Veterinäramt aber allen Geflügelhaltern im Landkreis Traunstein, darüber hinaus einige Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. So sollte der Besuch von fremden Personen im Geflügelbestand auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall sollte auch von den Haltern nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung in den Stall einzubringen. Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen derzeit von Geflügelhaltern kein Futter angeboten wird. Falls es in einem Geflügelbestand zu einer Häufung von Erkrankungs- oder Todesfällen kommt, so ist dies dem Veterinäramt Traunstein (Tel.:0861/58-450) unverzüglich zu melden.
Für Menschen, die sich an Seen oder Flüssen aufhalten, besteht derzeit keinerlei Gefahr. Ebenso wenig besteht ein Infektionsrisiko bei der Zubereitung und dem Verzehr von Geflügel, wenn die üblichen hygienischen Maßnahmen eingehalten werden. Bislang erfolgte eine Übertragung auf den Menschen nur in wenigen Einzelfällen im Ausland durch sehr intensiven, längeren Kontakt mit erkranktem Hausgeflügel - beispielsweise wenn das Geflügel, wie in Asien häufiger der Fall, mit in den Wohnräumen gehalten wird.
Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts
