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Herzlich willkommen im Landkreis Traunstein
 
Landkreis Traunstein

Verwaltung der Kreisalten- und Pflegeheime

Ansprechpartner

Geschäftsführung:

Monika Samar
Zimmer: A0.09
Tel.: 0861/58-429
Monika Samar

Anschrift:

Kreisaltenheime Traunstein GmbH & Co. KG
Papst-Benedikt-XVI.-Platz

83278 Traunstein

Beratung, Auskunft, Anmeldung über:

Sofie Schuhböck 
Tel.: 0861/58-410
Fax: 0861/58-9486
Zimmer: A0.10
   
Gerlinde Huber 
Tel.: 0861/58-486
Fax: 0861/58-9486
Zimmer: A0.10

E-Mail:

Kreisaltenheime(a)lra-ts.bayern.de

Öffnungszeiten:

Von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, am Montag auch von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und nach Vereinbarung.

Finanzierung

Die Pflegekassen übernehmen derzeit in der Regel bei vollstationärer Pflege folgende Höchstbeträge:
bei Pflegestufe I 1.023 € monatlich
bei Pflegestufe II 1.279 € monatlich
bei Pflegestufe III 1.550 € monatlich
Härtefälle 1.918 € monatlich
Sofern Ihr laufendes Einkommen und die monatlichen Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der Pflegekosten nicht ausreichen und Ihr Vermögen den Freibetrag ( derzeit 2.600 Euro bzw. bei Ehegatten 3.214 Euro) nicht überschreitet, ist ein Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe über Ihre Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Grundsätzliche Auskünfte über die Unterhaltspflicht von Angehörigen können Sie ggf. beim Sachgebiet "Sozialwesen" bekommen.

Anmeldung zur Heimaufnahme

Die entsprechenden Unterlagen können Sie sich hier herunterladen:
pdf-Dokument

Ärztlicher Fragebogen

Dieser ist vom behandelnden Arzt auszufüllen (Hausarzt bzw. bei Krankenhausaufenthalten der zuständige Stationsarzt)

pdf-Dokument

Anmeldung zur Heimaufnahme

Diese senden Sie bitte vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen zusammen mit dem Ärztlichen Fragebogen an uns zurück.

Sobald eine Heimaufnahme möglich ist, werden Sie von uns telefonisch verständigt.
Bitte beachten Sie

Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung ist in der Regel immer vom Aufzunehmenden selbst zu unterzeichnen. Ist dies krankheitsbedingt bzw. wegen Geschäftsunfähigkeit nicht mehr möglich und liegt auch keine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, informieren Sie sich bitte bei der Betreuungsstelle über die Notwendigkeit einer Betreuerbestellung.