Beratung und Vertretung in Forstrechtsangelegenheiten
Mit der „Beherbergung“ der Geschäftsstelle des Verbandes der Forstberechtigten im Chiemgau e.V. im Landratsamt Traunstein leistet der Landkreis Traunstein einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft mit ihren Almen und Bergwäldern. Traditionsgemäß ist der jeweils amtierende Landrat des Landkreises Traunstein der 1. Vorsitzende des Verbandes.
Der Verband der Forstberechtigten im Chiemgau e.V. wurde am 16. Februar 1952 von Altlandrat Leonhard Schmucker gegründet. Seither hat es sich der Verband zur Aufgabe gemacht, die Forstberechtigten in ihren zustehenden Rechten zu beraten und zu vertreten. Das Verbandsgebiet erstreckt sich überwiegend auf die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land.
Die Situation der der Forstberechtigten, sprich der „Rechtler“ ist in der Gesellschaft wenig bekannt. Forstrechte sind uralte Nutzungsrechte – sie gehen zurück bis in die Zeit der Besiedelung. Aufgrund dieser eigentumsgleichen uralten Nutzungsrechte bewirtschaften die Forstberechtigten unsere Almen und Bergwälder. Weil die „Rechtler“ nur Nutzungsberechtigte sind, stehen sie in einer gewissen Abhängigkeit zum Grundeigentümer, dem Freistaat Bayern bzw. zu den Bayerischen Staatsforsten, der die Bewirtschaftung des Staatswaldes übertragen wurde. Eine wichtige Aufgabe des Verbandes wird in Zukunft neben der Beratung und Vertretung das Erkennen von Zielkonflikten und Erarbeiten von Lösungen zur Stärkung der „Rechtler“ sein.
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