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25.01.2021 

Infos rund um das Coronavirus

Tägliche Übersicht zur Corona-Pandemie

Letzter Stand: 25.01.2021

Die tägliche Übersicht zu wichtigen Daten bezüglich des Coronavirus im Landkreis finden Sie hier.

Pressemitteilung: 1238 aktive Fälle - 7-Tage-Inzidenz bei 135,9

Informationen zu Quarantänemaßnahmen an betroffenen Schulen- und Kinderbetreuungseinrichtungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Video-Statements von Landrat Siegfried Walch auf der Facebook-Seite „Siegfried Walch“.


Impfzentrum für den Landkreis Traunstein

Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung finden Sie hier.


Informationen zu den Fallzahlen nach Kommunen finden Sie hier.

Die Zahl der aktiven Fälle je Kommune werden wöchentlich aktualisiert.


Corona-Testzentrum in Traunstein

Alle Informationen zum Testzentrum finden Sie hier. 

 

Corona-Testzentrum in Trostberg

Alle Informationen zum Testzentrum finden Sie hier.

 

Wichtige Hinweise: Bei Nutzung der Vorab-Registrierung müssen Sie sich für jeden Test neu registrieren. Sie können ihr gewünschtes Testzentrum nach der Registrierung frei wählen. Die Vorab-Registrierung ist für beide Testzentren identisch. Getestet wird in den Testzentren ab einem Alter von 3 Jahren.


Bayerische Verordnungen anlässlich der Corona-Pandemie

Konsolidierte Lesefassung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15.12.2020 sowie Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus


Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Informationen zu den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie finden Sie hier.

 

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FAQ

Informationen zum Impfzentrum

Aktuelle Informationen rund um das Impfzentrum für den Landkreis Traunstein finden Sie hier.

Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung finden Sie hier.

Was muss ich tun, wenn ich ein positives Testergebnis erhalte?

  • Begeben Sie sich sofort in Quarantäne und vermeiden Sie jeden Kontakt auch mit anderen Haushaltsmitgliedern.

  • Sie müssen sich nicht selbst beim Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt erhält automatisch alle positiven Testergebnisse direkt über das Labor, die Teststation oder den Arzt und nimmt danach mit Ihnen Kontakt auf, um Ihre Quarantänedauer festzulegen und Ihre Kontaktpersonen abzufragen. Dies kann aufgrund der aktuellen hohen Fallzahlen leider auch ein paar Tage dauern.

  • Die Quarantäne für positiv Getestete endet in der Regel 10 Tage nach Symptombeginn oder, falls Sie keine Symptome hatten, 10 Tage nach dem Testtag (der Testtag zählt nicht mit). Sie dürfen die 10-tägige Quarantäne an Tag 11 aber nur verlassen, wenn Sie die letzten 48 h symptomfrei waren, ansonsten verlängert sich die Quarantäne solange, bis dies der Fall ist.

  • Bitte notieren Sie sich engere Kontaktpersonen, mit denen Sie vor Symptombeginn oder (falls ohne Symptome getestet) bis zu 48 Stunden vor dem Testtag mindestens 15 Minuten im face-to-face-Kontakt waren oder die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben. Das Gesundheitsamt wird Sie hierzu noch genauer befragen und die Kontaktpersonen erfassen. Diese Kontaktpersonen müssen ebenfalls in Quarantäne. Die Kontaktpersonen erhalten vom Gesundheitsamt nachfolgend eine eigene Anweisung und eine Quarantäneanordnung (siehe dazu auch „Informationen für Patienten, Angehörige und Kontaktpersonen“). Es empfiehlt sich daher, dass Sie diese Personen vorsorglich schon darüber informieren.

  • Sie und alle Kontaktpersonen erhalten auch noch eine schriftliche Quarantäneanordnung auf dem Postweg.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 02.12.2020 eine Allgemeinverfügung zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen, welche die rechtliche Anordnung der Quarantäne für Sie als positiv getestete Person beinhaltet. Diese Anordnung wurde öffentlich bekanntgemacht und ist auch ohne gesonderte Zustellung gültig, sobald Sie Kenntnis davon haben, dass Sie positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier. 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meinem Corona-Test Befund habe?

Eurofins-Kontaktdaten: 

Hotline: +49 (0)89 54789114

E-Mail-Adresse: covid_supportatlifecodexx [dot] com

Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00 Uhr

Bei den genannten Öffnungszeiten handelt es sich um die Betriebszeiten der Hotline von Eurofins, nicht um die Betriebszeiten des Testzentrums im Landkreis Traunstein.
Für Fragen zu Befunden aus den Testzentrum hinsichtlich Dauer, Laufzeiten etc. Fragen zur Interpretation der Testergebnisse können nicht beantwortet werden. Diese Kontaktdaten gelten zudem nicht, wenn der Test von einem Hausarzt durchgeführt wurde.

Informationen zu Quarantänemaßnahmen

Den Tenor zur Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mit Informationen zur Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen finden Sie hier.

Informationen zur Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen finden Sie hier.

Informationen zur Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 finden Sie hier.

Informationen zur Quarantäne von Schülern, in deren Schulklasse oder Lerngruppe eine SARS-CoV-2-Infektion aufgetreten ist finden Sie hier.

Informationen zur Isolation von Personen, die mit einem Antigen-Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden finden Sie hier.

Informationen zu Quarantäne von Verdachtspersonen finden Sie hier.

Informationen für Einreisende aus Risikogebieten

Seit dem 22. Dezember 2020 müssen sich alle Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise aus einem Risikogebiet dort aufgehalten haben, auf das Corona-Virus testen lassen. Den entsprechenden Befund können betroffene Landkreisbürger unter https://bayern.govrz.de/bayern/go/a/13 dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen. Außerdem müssen sich alle Einreisenden unter www.Einreiseanmeldung.de registrieren. Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreisen aus den Risikogebieten gilt weiterhin.

Informationen zur Einreise für Grenzgänger

Nach der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern zum Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten vom 15.01.2021 müssen sich Grenzgänger und Grenzpendler nun wieder einmal wöchentlich testen lassen. Aktuell besteht für Pendler aus oder nach Österreich keine Pflicht zur Vorlage des Ergebnisses.

Informationen für Reisende (Sicherheits- und Reisehinweise)

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern derzeit gewarnt. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. 

Ausführlichere Informationen zu der Quarantäne- und Testpflicht bei der Einreise aus einem Risikogebiet finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Welche Länder als Risikogebiet eingestuft werden, können Sie hier tagesaktuell abrufen.

Die Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (gültig ab 09.11.2020) können Sie hier nachlesen. 

Wurde Ihr Test an einem Bahnhof oder Flughafen in Bayern durchgeführt, so können Sie bei Rückfragen eine covid_supportatlifecodexx [dot] com (E-Mail schreiben) oder Sie rufen direkt durch: Hotline 0202/2515 57 330. 
Für allgemeine Rückfragen können Sie sich unter der Hotline 09131 6808-5101 telefonisch an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebenmittelsicherheit wenden (>>weitere Informationen).

Informationen für Patienten, Angehörige und Kontaktpersonen

  • Als engere Kontaktperson müssen Sie sich ebenfalls in Quarantäne begeben.

  • Die Person, die positiv getestet wurde, meldet alle engeren Kontaktpersonen, mit denen sie vor Symptombeginn oder (falls ohne Symptome getestet) bis zu 48 Stunden vor dem Testtag mindestens 15 Minuten im face-to-face-Kontakt war, an das Gesundheitsamt.

  • Sobald der positiv Getestete Sie an das Gesundheitsamt gemeldet hat, nimmt dieses Kontakt mit Ihnen auf und bespricht mit Ihnen die Quarantänedauer und evtl. weitere Maßnahmen.

  • Die Quarantäne für Sie endet in der Regel 14 Tage nach dem letzten maßgeblichen Kontakt mit der positiv getesteten Person. Das Gesundheitsamt legt für Sie das genaue Quarantäneende fest. Sie erhalten danach auch noch eine schriftliche Quarantäneanordnung.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 02.12.2020 eine Allgemeinverfügung zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen erlassen, welche die rechtliche Anordnung der Quarantäne für Sie als Kontaktperson der Kategorie 1 (KP1) beinhaltet. Diese Anordnung wurde öffentlich bekanntgemacht und ist auch ohne gesonderte Zustellung gültig, sobald Sie Kenntnis davon haben, dass Sie eine Kontaktperson der Kategorie 1 sind. Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Hier finden Sie Hinweise zur häuslichen Isolierung des Robert Koch Instituts. 

Informationen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier.  (>> hier geht's zur Infografik des Robert Koch Instituts.)

Viele weiteren Antworten rund um den Patientenservice finden Sie unter auch auf der offiziellen Homepage des KVB.

Informationen für medizinisches Personal

Leitfaden für medizinisches Personal im Rahmen der Versorgung bei bestätigten COVID-19 Patienten und Verdachtsfällen.

Informationen für Unternehmer

Informationen der Bundesregierung 

Alle Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen sowie Hotlines und Informationsangebote des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier. 


Informationen des bayerischen Wirtschaftsministeriums

Alle Informationen und Unterstützungsangebote finden Sie hier sowie 

  - FAQ's des Bayerischen Gesundheitsministeriums für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und

  - Informationen der GEMA für Kunden.


Die Regierung von Oberbayern hat zudem wichtige Infos zur Entschädigung bei einem Tätigkeitsverbot (Antrag, Voraussetzungen, Fristen) zusammengestellt.

Für erwerbstätige oder selbstständige Sorgeberechtigte von Kindern, die jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, kann im Fall einer angeordneten Quarantäne des Kindes in der Regel ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall beantragt werden. Informationen und Antrag finden Sie hier. 


Informationen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Traunstein

Alle Informationen zu den Novemberhilfen und den Förderinstrumenten finden Sie hier.

Infektionsschutzbelehrung: Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) können folgende Ärzte im Landkreis Traunstein durchführen.

Informationen für Arbeitnehmer

Formular für Berufspendler im Landkreis Traunstein (aktuell nicht notwendig): Bescheinigung des Arbeitgebers (ausfüllbar)
 

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie Informationen rund um arbeitsrechtliche Fragen.

Einige wichtige Fragen und die passenden Antworten speziell für Minijobber finden Sie hier.

Die Regierung von Oberbayern hat zudem wichtige Infos zur Entschädigung bei einem Tätigkeitsverbot (Antrag, Voraussetzungen, Fristen) zusammengestellt.

Für erwerbstätige oder selbstständige Sorgeberechtigte von Kindern, die jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, kann im Fall einer angeordneten Quarantäne des Kindes in der Regel ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall beantragt werden. Informationen und Antrag finden Sie hier. 

Informationen zum Schulbetrieb

FAQ's zum Unterrichtsbetrieb und Infektionsschutz an Bayerns Schulen sowie zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier sowie auf der auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Alle Informationen im Überblick finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Informationen des bayerischen Familienministeriums für Eltern

Was Eltern wissen müssen in Bezug auf Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten finden Sie hier. 

Alle Informationen im Überblick zu weiteren Themen wie Mutterschutz, Familienleben in Zeiten der Corona-Krise uvm. finden Sie auf der Hompage des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. 

Für erwerbstätige oder selbstständige Sorgeberechtigte von Kindern, die jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, kann im Fall einer angeordneten Quarantäne des Kindes in der Regel ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall beantragt werden. Informationen und Antrag finden Sie hier. 

Informationen für Hotels und Gastgeber

Der Chiemgau Tourismus e.V. hat wichtige Informationen für Gastgeber zusammengestellt.

Hier finden Sie Informationen der GEMA für Kunden. 

Informationen über Einkaufs- und Hilfsangebote

Seniorinnen und Senioren – Sie benötigen Hilfe? Eine Auswahl von Hilfsangeboten im Landkreis finden Sie hier.

Informationen über Haus- und Nutztiere

SARS-CoV-2/Covid-19: Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere?

Informationen zur Corona-Warn-App

Infektionsketten digital unterbrechen mit der Corona-Warn-App. So funktioniert die Corona-Warn-App im Detail.

Informationen zum Corona-Virus

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei SARS-CoV-2 um einen neuartigen Virus handelt, werden von den Experten oftmals täglich neue Erkenntnisse veröffentlicht. Eine der wichtigsten Maßnahmen sind die Einhaltung der Husten- und Nießetikette sowie die häufige Durchführung der Händehygiene (Händewaschung). Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten Sie daher die Regeln für richtiges Husten und Niesen sowie eine gute Händehygiene beachten. Im Weiteren sollten Sie telefonisch einen Arzt/Hausarzt kontaktieren.

 

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19 finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts, des bayerischen Innenministeriums und Gesundheitsministeriums sowie auf der Homepage der bayerischen Staatsregierung. 

Hier gehts zur Übersichtskarte zu Coronavirusinfektionen in Bayern.

Informationen zur Jagd

Aktuelle Informationen zu Corona und Jagd finden Sie hier.

Kontakt

Corona-Hotline der Staatsregierung (täglich von 8 bis 18 Uhr)

Tel.: 089 122 220

Kontakt

Servicenummer für Bürger aus dem LK Traunstein (Mo.-Do. 8 bis 16 Uhr und Fr. 8 bis 12 Uhr)

Tel.: 0861 58 411

Mail:

FAQ

Bitte prüfen Sie vor einem Anruf, ob Ihre Frage in unseren FAQs schon beantwortet ist. Vielen Dank!

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