Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete

Schutzgebiete sind eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes zur Erhaltung von Arten und ihren Lebensräumen. Mit den unterschiedlichen Schutzkategorien lassen sich verschiedene Ziele verwirklichen. Die wichtigsten Kategorien sind Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und Natura2000 Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete). 


Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Wichtig ist insbesondere die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit Nationalen Naturmonumenten und Nationalparken die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.

Landschaftsschutzgebiete dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Sie werden durch die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete, die auch kultivierte, vom Menschen genutzte Natur schützen, sind in der Regel im Vergleich zu Naturschutzgebieten großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden. Sie weisen in der Regel auch kaum Einschränkungen in der Zugänglichkeit auf.


Schutzgebiete in der Region 

 

Naturschutzgebiet Geigelstein

Der Geigelstein ist wegen seiner enormen Artenvielfalt als „Blumenberg des Chiemgaus“ bekannt. Die verschiedenen Lebensräume in den Bergwäldern, in den Felsbereichen und auf den Almwiesen sind Heimat von Murmeltieren, Gämsen und Raufußhühnern. Für den Schutz bedrohter Arten gelten im Naturschutzgebiet von Dezember bis Mai umfassende Betretungsverbote. Der Deutsche Alpenverein hat im Rahmen des Projekts „Skibergsteigen umweltfreundlich“ .in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und den Beteiligten vor Ort einen Flyer erarbeitet und entsprechende Beschilderungen angebracht. Hier werden die naturverträglichen Routen für Wintersportler beschrieben und die Wildschutzzonen mit Betretungsregelungen dargestellt. 

Naturschutzgebiet Seeoner Seen

Das Naturschutzgebiet umfasst sieben eiszeitliche Seen: Griessee (Badesee), Brunnensee, Seeleitensee, Mittersee, Jägersee, Bansee, Klostersee. Über die Besonderheiten der einzelnen Seen und deren Entstehungsgeschichte gibt es ausführliche Informationen hier.

Landschaftsschutzgebiet Chiemsee

Der Mündungsbereich der Tiroler Ache in den Chiemsee ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Entsprechende Beschilderung und Bojen weisen auf das Einfahr/Betretungsverbot in diesem Bereich des Chiemsees hin. Überdies sind zum Schutz für Vögel, Fische und Schilf ganzjährige bzw. zeitlich begrenzte Ruhezonen ausgewiesen. Mehr Infos hier

Landschaftsschutzgebiet Oberes Alztal

Zum Schutz der brütenden Wasservögel, z.B. Eisvogel und Zwergtaucher, ist das Befahren der Alz mit allen Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern, wie Boote, Kanus, Kajaks, SUP, Luftmatratzen oder Schwimmreifen, jedes Jahr vom 01. Januar bis einschließlich 30. Juni verboten.

 

Sachgebiet:
Naturschutz- und Waldrecht, Grünordnung
Adresse:

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83278 Traunstein

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