Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Anlaufstelle für Fragen zu Ordnungswidrigkeiten wegen Verletzung der Schulpflicht,
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren (Verwarnungen, Bußgeldbescheide) gegen Schüler/Erziehungsberechtigte/Arbeitgeber,
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Amtsgerichten, Jugendamt und örtlichen Polizeidienststellen.