Die Schulverwaltung und Beschaffung ist für folgende Punkte zuständig:
- Bereitstellung der Sachausstattung und Lehrmittel an Schulen,
- Gastschulwesen (Abrechnungs- und Genehmigungsverfahren),
- Kostenersatz von Schülern (Kopier- und Materialgeld),
- Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs in den Schulen (Vertragswesen, Wartungen, Mittagsversorgung etc.),
- Beschaffung von Verbrauchsmaterial,
- Literatur und Möblierung für das Landratsamt.
Dem Landkreis obliegt im Bereich Schulverwaltung der Vollzug des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetztes und somit die Sachaufwandsträgerschaft aller weiterführenden und beruflichen Schulen sowie des Sonderpädagogischen Förderzentrums. Für die Schulaufsicht der öffentlichen (und privaten Schulen) im Landkreis Traunstein ist hingegen die Regierung von Oberbayern zuständig.