Neben den bereits am 01. März 2023 in Bayern aufgehobenen Landesmaßnahmen entfallen nun mit Ablauf des 07. April 2023 auch die nach Bundesrecht letzten Sonderregelungen für Corona wie beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen.
Somit wird Corona zukünftig wie jede andere reguläre meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutz-
gesetz behandelt.
Für Fragen können Sie gerne zu den regulären Öffnungszeiten die Hotline unter der Rufnummer
0861 58-147 kontaktieren.