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Landratsamt Traunstein
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Organisationsübersicht des Landratsamtes Traunstein

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10.02.2022 

Was gilt

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FAQ

Aktuelle Regelungen im Landkreis Traunstein

Detaillierte Informationen zu dem aktuellen Beschluss des Ministerrats und allen aktuellen Regelungen bzgl. 

  • Maskenpflicht 
  • Handel- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte und Messen 
  • Gastronomie und Freizeit 
  • Sport 
  • Gottesdienste, Versammlungen und Integrationskurse/-angebote 
  • Grenzkontrollen und Quarantäne 

bietet das Bayerischen Innenministerium hier.

Überblick für positiv geteste Personen

Die Maßnahmenkurzübersicht finden Sie hier.

Isolationsbescheinigung für den Arbeitgeber

Eine Isolationsbescheinigung erhalten Sie nur, wenn diese zusätzlich zum positiven Testergebnis vom Arbeitgeber benötigt wird. Die Bescheinigung können Sie hier beantragen:  https://bayern.govrz.de/bayern/go/a/376

Die Zustellung kann aktuell jedoch bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen. Ihr Arbeitgeber hat 12 Monate Zeit, diesen Bescheid bei der Regierung einzureichen. Wir bitten daher um etwas Geduld und von Nachfragen diesbezüglich abzusehen.

 

Offizielle Beendigung der Quarantänemaßnahmen

Bei mittels Nukleinsäuretest positiv getesteten Personen endet die Isolation frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen.

 

Was bedeutet 3G, 3G+, 2G und 2G+?

3G – Regelung:

Geimpft*
Genesen**
Getestet:

  • PCR-Test (vor höchstens 48h)
  • PoC-Antigentest (sog. Bürger-/Schnelltest, vor höchstens 24h)
  • Selbsttest unter Aufsicht

Getesteten Personen stehen gleich:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung
  • Achtung: Zweite Impfstoffdosis nach einer Impfung mit Johnson & Johnson gilt nicht als Boosterimpfung

3G+ - Regelung:

Geimpft*
Genesen**
Getestet, mittels PCR-Test (vor höchstens 48 h)

Getesteten Personen stehen gleich:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung
  • Achtung: Zweite Impfstoffdosis nach einer Impfung mit Johnson & Johnson gilt nicht als Boosterimpfung

2G - Regelung:

Geimpft*
Genesen **

Ausgenommen:

  • Besucher, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Minderjährige Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • Personen, die nicht geimpft werden können, kann bei Vorlage eines entsprechenden Attests im Original und eines Testnachweises (PCR-Test vor höchstens 48h oder Schnelltest vor höchstens 24h) Zutritt gewährt werden.

2G+ - Regelung:

Geimpft*
Genesen **

Zusätzlich getestet, mittels:

  • PCR-Test (vor höchstens 48 h)
  • PoC-Antigentest (vor höchstens 24 h)
  • Selbsttest unter Aufsicht

Getesteten Personen stehen gleich:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Minderjährige Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • Noch nicht eingeschulte Kinder
  • Geimpfte Personen, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben oder nach Immunisierung eine Infektion überstanden haben
  • Achtung: Zweite Impfstoffdosis nach einer Impfung mit Johnson & Johnson gilt nicht als Boosterimpfung

*Geimpft:

Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn Personen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft sind und seit der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Über die Impfung wird ein Nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument benötigt.


**Genesen:

Genesene benötigen einen Nachweis über das Vorliegen einer vorherigen Covid-19-Infektion, die mindestens 28 Tage und maximal drei Monate zurückliegt. Der Nachweis muss das Ergebnis eines personalisierten PCR-Tests in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache zeigen. Als Beleg gilt beispielsweise auch ein Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes. Den offiziellen digitalen Genesenen Nachweis erhalten Sie nicht vom Gesundheitsamt, sondern von Ihrem Hausarzt oder einer Apotheke, die an diesem Verfahren teilnimmt. Sie benötigen hierfür Ihr positives PCR-Testergebnis, mit dem erstmals das Corona-Virus nachgewiesen wurde und ein gültiges Ausweisdokument. 


Getestet:

Getestete benötigen einen personalisierten, negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, dessen Abstrich je nach Anforderung vom Kontrollzeitpunkt beispielsweise maximal 24 Stunden oder 48 Stunden zurückliegt.

Überblick G-Status

Gastronomie und Beherbergung

Die Hygiene- und Rahmenkonzepte für die Beherbergung und Gastronomie finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Bayerische Infektionsschutznahmenverordnung

Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus.

Reisende und Einreisende

Aktuelle Informationen zu Reisen innerhalb Europas finden Sie hier.

Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. 

Die Coronavirus- Einreiseverordnung, gültig ab 30.07.2021, sowie die Einreise- und Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Personen, die zur Vorlage von Testnachweisen oder Nachweisen über eine erfolgte Impfung oder Genesung verpflichtet sind, müssen sich vor der Einreise registrieren und die Unterlagen über das Anmeldeportal www.einreiseanmeldung.de hochladen.

Nachträgliche Vorlagen direkt an das Gesundheitsamt Traunstein sind hier möglich.

Welche Länder als Risikogebiet eingestuft werden, können Sie hier tagesaktuell abrufen. 

Aktuellen Maßnahmen in Österreich

Informationen zu den aktuellen Maßnahmen in Österreich sowie der Einreise finden Sie hier.

Für Fragen zur Einreise nach Österreich und zur Testpflicht von Pendler: +43 800 555 621 Hotline von AGES (Österrische Agentur für Ernährungssicherheit)

Die offizielle Gesundheits-Hotline für Österreich: +43 1450

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier.

Einreise für Grenzgänger

Bei Fragen im Zusammenhang mit Einreisen/Grenzkontrollen aufgrund der Situation rund um das Corona-Virus (COVID-19) können sich Personen aus dem In- und Ausland auch unter folgendem Link zentral an die Bundespolizei oder an das Team der Wirtschaftsförderungs GmbH Landkreis Traunstein unter 0861 58 7100 wenden. 

Informationen für Unternehmer

Informationen der Bundesregierung 

Alle Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen sowie Hotlines und Informationsangebote des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier. 


Informationen des bayerischen Wirtschaftsministeriums

Alle Informationen und Unterstützungsangebote finden Sie hier. 


Die Regierung von Oberbayern hat zudem wichtige Infos zur Entschädigung bei einem Tätigkeitsverbot (Antrag, Voraussetzungen, Fristen) zusammengestellt.

Für erwerbstätige oder selbstständige Sorgeberechtigte von Kindern, die jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, kann im Fall einer angeordneten Quarantäne des Kindes in der Regel ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall beantragt werden. Informationen und Antrag finden Sie hier. 


Informationen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Traunstein

Alle Informationen zu Hilfen und Förderinstrumenten finden Sie hier.

Infektionsschutzbelehrung: Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) können folgende Ärzte im Landkreis Traunstein durchführen.

Schulbetrieb

Informationen zum Unterrichtsbetrieb und Infektionsschutz an Bayerns Schulen sowie zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier sowie auf der auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Quarantäne und Gruppenschließungen in der Kindertagesbetreuung

Informationen zur Quarantäne und Gruppenschließungen in der Kindertagesbetreuung finden Sie hier.

Informationen in leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache, Information in foreign languages

Informieren Sie sich zum Coronavirus in deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

For information in different languages click here.

For information for ukraine refugees click here.

Kontakt

Servicenummer für Bürger aus dem Landkreis Traunstein (Mo - Do 8 bis 16 Uhr und Fr 8 bis 12 Uhr)

Tel.: 0861 58 411

Kontakt

Corona-Hotline der Staatsregierung (täglich von 8 bis 18 Uhr)

Tel.: 089 122 220

Mail:

Was gilt

Bitte prüfen Sie vor einem Anruf, ob Ihre Frage in unseren FAQs schon beantwortet ist. Vielen Dank!

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IBAN: DE96 7105 2050 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1TST
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