Landratsamt Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
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Organisationsübersicht des Landratsamtes Traunstein
Detaillierte Informationen zu dem aktuellen Beschluss des Ministerrats und allen aktuellen Regelungen bzgl.
bietet das Bayerischen Innenministerium hier.
Die Maßnahmenkurzübersicht finden Sie hier.
Eine Isolationsbescheinigung erhalten Sie nur, wenn diese zusätzlich zum positiven Testergebnis vom Arbeitgeber benötigt wird. Die Bescheinigung können Sie hier beantragen: https://bayern.govrz.de/bayern/go/a/376
Die Zustellung kann aktuell jedoch bis zu 5 Wochen in Anspruch nehmen. Ihr Arbeitgeber hat 12 Monate Zeit, diesen Bescheid bei der Regierung einzureichen. Wir bitten daher um etwas Geduld und von Nachfragen diesbezüglich abzusehen.
Bei mittels Nukleinsäuretest positiv getesteten Personen endet die Isolation frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen.
Geimpft*
Genesen**
Getestet:
Getesteten Personen stehen gleich:
Geimpft*
Genesen**
Getestet, mittels PCR-Test (vor höchstens 48 h)
Getesteten Personen stehen gleich:
Geimpft*
Genesen **
Ausgenommen:
Geimpft*
Genesen **
Zusätzlich getestet, mittels:
Getesteten Personen stehen gleich:
Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn Personen mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft sind und seit der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Über die Impfung wird ein Nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument benötigt.
Genesene benötigen einen Nachweis über das Vorliegen einer vorherigen Covid-19-Infektion, die mindestens 28 Tage und maximal drei Monate zurückliegt. Der Nachweis muss das Ergebnis eines personalisierten PCR-Tests in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache zeigen. Als Beleg gilt beispielsweise auch ein Absonderungsbescheid des Gesundheitsamtes. Den offiziellen digitalen Genesenen Nachweis erhalten Sie nicht vom Gesundheitsamt, sondern von Ihrem Hausarzt oder einer Apotheke, die an diesem Verfahren teilnimmt. Sie benötigen hierfür Ihr positives PCR-Testergebnis, mit dem erstmals das Corona-Virus nachgewiesen wurde und ein gültiges Ausweisdokument.
Getestete benötigen einen personalisierten, negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, dessen Abstrich je nach Anforderung vom Kontrollzeitpunkt beispielsweise maximal 24 Stunden oder 48 Stunden zurückliegt.
Die Hygiene- und Rahmenkonzepte für die Beherbergung und Gastronomie finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus.
Aktuelle Informationen zu Reisen innerhalb Europas finden Sie hier.
Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Die Coronavirus- Einreiseverordnung, gültig ab 30.07.2021, sowie die Einreise- und Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Personen, die zur Vorlage von Testnachweisen oder Nachweisen über eine erfolgte Impfung oder Genesung verpflichtet sind, müssen sich vor der Einreise registrieren und die Unterlagen über das Anmeldeportal www.einreiseanmeldung.de hochladen.
Nachträgliche Vorlagen direkt an das Gesundheitsamt Traunstein sind hier möglich.
Welche Länder als Risikogebiet eingestuft werden, können Sie hier tagesaktuell abrufen.
Informationen zu den aktuellen Maßnahmen in Österreich sowie der Einreise finden Sie hier.
Für Fragen zur Einreise nach Österreich und zur Testpflicht von Pendler: +43 800 555 621 Hotline von AGES (Österrische Agentur für Ernährungssicherheit)
Die offizielle Gesundheits-Hotline für Österreich: +43 1450
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie hier.
Bei Fragen im Zusammenhang mit Einreisen/Grenzkontrollen aufgrund der Situation rund um das Corona-Virus (COVID-19) können sich Personen aus dem In- und Ausland auch unter folgendem Link zentral an die Bundespolizei oder an das Team der Wirtschaftsförderungs GmbH Landkreis Traunstein unter 0861 58 7100 wenden.
Informationen der Bundesregierung
Alle Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen sowie Hotlines und Informationsangebote des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier.
Informationen des bayerischen Wirtschaftsministeriums
Alle Informationen und Unterstützungsangebote finden Sie hier.
Die Regierung von Oberbayern hat zudem wichtige Infos zur Entschädigung bei einem Tätigkeitsverbot (Antrag, Voraussetzungen, Fristen) zusammengestellt.
Für erwerbstätige oder selbstständige Sorgeberechtigte von Kindern, die jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, kann im Fall einer angeordneten Quarantäne des Kindes in der Regel ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall beantragt werden. Informationen und Antrag finden Sie hier.
Informationen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Traunstein
Alle Informationen zu Hilfen und Förderinstrumenten finden Sie hier.
Infektionsschutzbelehrung: Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) können folgende Ärzte im Landkreis Traunstein durchführen.
Informationen zum Unterrichtsbetrieb und Infektionsschutz an Bayerns Schulen sowie zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier sowie auf der auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Informationen zur Quarantäne und Gruppenschließungen in der Kindertagesbetreuung finden Sie hier.
Informieren Sie sich zum Coronavirus in deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
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