Ihr Besuch bei uns: Termine einfach online buchen

Damit wir uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen nehmen können und Sie unnötige Wartezeiten vermeiden, empfehlen wir Ihnen unsere Terminbuchung.
Gut zu wissen: Bürgerinnen und Bürger mit einem fest gebuchten Termin werden vorrangig aufgerufen. Sollten Sie uns ohne Termin besuchen, planen Sie bitte eine entsprechende Wartezeit ein.

Aktuell können Sie für folgende Anliegen direkt einen Termin vereinbaren:

  • Internationaler Führerschein: Beantragung des Zusatzdokuments für das Ausland.

  • Abholung nach Pflichtumtausch: Wenn Sie Ihren neuen EU-Kartenführerschein nach dem Umtausch abholen möchten.

  • Abholung in allen anderen Fällen: Zum Beispiel nach Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Ausstellung eines Fahrgastscheins oder nach einem Verlust.

Termin vereinbaren

Sie benötigen Hilfe?

Bei Unklarheiten zum Ausfüllen von Formularen oder zur Antragsabgabe sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns:

Telefonisch: 0861 58-494
Per E-Mail: fuehrerscheinstelle@traunstein.bayern

Besondere Anliegen: Eignungsprüfung & Neuerteilung

Geht es um sensible Themen wie die Überprüfung der Fahreignung oder die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung oder bei Fachfragen bitte direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder schreiben Sie uns eine E-Mail. So stellen wir sicher, dass Sie sofort beim richtigen Ansprechpartner landen.

Weiterführende Informationen:

Allgemeiner Hinweis: Bei allen Abholungen und Auskünften ist eine formlose, vom Vollmachtgeber unterschriebene Vollmacht vorzulegen. Zusätzlich müssen gültige Personalausweise von Vollmachtgeber und bevollmächtigter Person vorliegen.

Ausnahme: In Verlustfällen mit Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Die Erklärung kann nicht durch eine bevollmächtigte Person abgegeben werden.

Allgemeine Informationen finden Sie auf bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.

Hinweis: Eine erfolgreich bestandene theoretische Fahrerlaubnisprüfung verfällt, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten seit Bestehen der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung auch die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt wird.

Informationen zur Datenverarbeitung

Ein Blick über die Stadt Traunstein mit dem Kirchturm und dem Bergpanorama im Hintergrund.