Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Mindestalter: Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
Berufserfahrung: Sie waren in den letzten Jahren mindestens zwei Jahre lang hauptberuflich als Fahrlehrer tätig.
Qualifikation: Sie besitzen die Fahrlehrererlaubnis für die Klassen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen.
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse: Sie haben erfolgreich an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
Zuverlässigkeit: Es liegen keine Tatsachen vor, die gegen Ihre persönliche Zuverlässigkeit sprechen.
Infrastruktur: Sie verfügen über geeignete Unterrichtsräume, die nötigen Lehrmittel und Lehrfahrzeuge, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Für eine zügige Bearbeitung reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde ein:
Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung (Kopie)
Schriftlicher Antrag (Name und Anschrift der Fahrschule; Angabe der Fahrschulerlaubnisklassen)
Fahrlehrerschein in Kopie (zur Eintragung dann im Original)
Aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
Nachweis über die (gewerbliche) Nutzungsmöglichkeit von Räumlichkeiten (z.B. Kopie vom Mietvertrag)
Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung
Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge und Nachweis über deren Besitz (z.B. Kopie von der Zulassungsbescheinigung)
Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
Schriftliche Stellungnahme von Ihnen, dass die baurechtliche Unbedenklichkeit bzgl. der Fahrschulräume vorliegt
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Aktuelle Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
Für die Zweigstellenerlaubnis werden benötigt:
schriftlicher Antrag (Name und Anschrift der Fahrschule; Angabe der Fahrschulerlaubnisklassen)
Fahrlehrerschein in Kopie
aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer (sofern nicht bereits vorgelegt)
Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang (sofern nicht bereits vorgelegt)
Nachweis über die (gewerbliche) Nutzungsmöglichkeit von Räumlichkeiten (z.B. Kopie vom Mietvertrag)
maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung
Schriftliche Stellungnahme von Ihnen, dass die baurechtliche Unbedenklichkeit bzgl. der Fahrschulräume vorliegt
Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge und Nachweis über deren Besitz (z. B. Kopie von der Zulassungsbescheinigung)
Beim Antrag als juristische Person auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis werden noch folgende Unterlagen benötigt:
Anlage 1 und Anlage 2 vollständig ausgefüllt
Vollständiger Gesellschaftsvertrag
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Auskunft über die jur. Person)
Auszug aus dem Handelsregister in welchem alle zur Vertretung der jur. Person berechtigten Person aufgeführt sind
Hinweis: Nach Erteilung der Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis ist das Gewerbe umgehend dem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen (§ 14 GewO). Geldbußen von bis zu 1.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlungen (§ 146 GewO)!
Weitere Informationen
Für die Erteilung einer Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis sollten Sie mit ca. 8-10 Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
Dies setzt allerdings voraus, dass alle notwendigen Unterlagen bei der Antragstellung eingereicht wurden. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgt die Beauftragung der Regierung der Oberpfalz mit der Prüfung vor Ort. Hierzu wird mit Ihnen dann ein Termin vereinbart. Sofern keine Beanstandungen festgestellt werden, kann nach Übersendung des Prüfprotokolls die Erteilung der Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis stattfinden.
Wichtiger Hinweis: Wir bitten Sie um Beachtung dieser Verfahrensabläufe und der damit verbundenen zeitlichen Inanspruchnahme bei der von Ihnen (zeitlich) geplanten Eröffnung der Fahrschule. Nehmen Sie ggf. vor der datumsmäßigen Festlegung der Eröffnung mit der Führerscheinstelle Kontakt auf und sprechen Sie das gewünschte Eröffnungsdatum durch.
Die Antragstellung kann persönlich, postalisch oder in naher Zukunft online erfolgen.
Die Abholung der Fahrschulerlaubnis und der damit verbundenen neuen Fahrlehrerlaubnis muss persönlich erfolgen.
Achtung: Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich