20.10.2020 

129 aktive Fälle - 7-Tage-Inzidenz bei 36,7

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen derzeit 129 aktive COVID-19-Fälle vor. 

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 36,7

Seit der letzten Pressemitteilung am Montag, den 19.10.20 sind beim Staatlichen Gesundheitsamt 12 Neuinfektionen eingegangen. Die Fälle kommen aus den Kontaktpersonennachverfolgungen bekannter positiver Fälle sowie aus dem privaten und familiären Umfeld.

Es liegen somit insgesamt 1588 bestätigte Fälle vor, die seit Beginn der Pandemie positiv getestet wurden.

Als genesen gelten mindestens 1371 Personen (zehn Personen mehr seit der Meldung vom 19.10.20).

Derzeit werden drei COVID-19-Patienten im Klinikum Traunstein auf der Normalstation behandelt.

Stand: 20.10.2020  15:00 Uhr

 

Datum:

W

M

Gesamt

7 Tage-Inzidenz

20.10.2020

794

794

1588

36,7

19.10.2020

788

788

1576

33,84

Genesene (gesamt)

 

1371

 

Verstorbene

(gesamt)

 

88

 

Aktive Fälle

 

129

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kennzahlen und Begrifflichkeiten:

Bestätigte Fälle: Diese Zahl beschreibt alle Erkrankten seit Beginn der Zählung – sie kann also nur wachsen.

Aktive Fälle: Zahl der bestätigten Fälle minus Zahl der Genesenen und Verstorbenen, also Anzahl derjenigen, die tagesaktuell noch erkrankt sind.

„Sieben-Tage-Inzidenz“: Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner. 

Risikogebiet: Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete.

Das aktuelle Briefing finden Sie hier.

 

Grundschule Tacherting: Eine Schülerin positiv auf COVID-19 getestet

Eine Schülerin aus dem Landkreis Traunstein wurde positiv auf COVID-19 getestet. In der betreffenden Klasse der Grundschule wurden hierdurch für insgesamt 21 Schülerinnen und Schüler sowie für zwei Lehrkräfte entsprechende Quarantänemaßnahmen angeordnet. Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt organisiert.

Ansprechpartner für Medienvertreter:

Grundschule: Frau Barbara Huber, Schulleitung, Tel.: +49 8621 3333

 

FOS-BOS Traunstein: Ein Schüler positiv auf COVID-19 getestet

Ein Schüler aus dem Landkreis Traunstein wurde positiv auf COVID-19 getestet. In der FOS-BOS wurden hierdurch für insgesamt 21 Schülerinnen und Schüler entsprechende Quarantänemaßnahmen angeordnet. Die Schülerinnen und Schüler stammen aus den Landkreisen Traunstein, Berchtesgadener Land und Rosenheim. Reihentestungen werden durch die jeweiligen Heimatgesundheitsämter durchgeführt.

Ansprechpartner für Medienvertreter:

FOSBOS: Frau Barbara Spöttl, Schulleitung, Tel.: +49 861 209279-0

 

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein bei 36,7 – Signalwert von 35 überschritten – Weitergehende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 21.10.20

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein liegt bei 36,7. Der Signalwert von 35 wurde überschritten. Damit gelten im Landkreis Traunstein gemäß der „Corona-Ampel“ des Freistaats Bayern und der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Traunstein ab 21.10.20 (00:00 Uhr) folgende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung:

Zwingende Maskenpflicht auch

  • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen) von öffentlich zugänglichen Gebäuden,
  • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte sowie für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann,
  • in den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 5) auch am Platz,
  • sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Freizeit- und Kulturstätten (Theatern, Kinos und sonstigen Bühnen) auch am Platz,
  • Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr in der Gastronomie. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) und Kontakte im öffentlichen und privaten Raum (z.B. auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt
  • Besuchsbeschränkung für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie Seniorenresidenzen: Für jeden Patienten/Bewohner nur noch ein Besucher pro Tag, bei Minderjährigen sind auch beide Erziehungsberechtigte gemeinsam an einem Tag möglich.  
  • Feste Gruppen und Maskenpflicht für Personal in Kindergärten und Kindertagesbetreuungseinrichtungen.

Das Beschränkungskonzept gilt solange, bis der Signalwert bei der 7-Tage-Inzidenz mindestens eine Woche lang unterschritten wurde.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit maximal 100 Personen in Innenräumen noch stattfinden können. Auch kulturelle Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen, etc., können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden. Unabhängig davon bittet das Landratsamt darum, von allen Veranstaltungen abzusehen, deren Durchführung gegenwärtig nicht zwingend notwendig ist. Gegebenenfalls sollte als Alternative geprüft werden, ob die Veranstaltung digital durchgeführt werden kann.

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