Erklärfilm über das Landratsamt Traunstein 

Organe des Landkreises

Kreistag

Der Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreispolitik. Beispiele sind die Festsetzung des Kreishaushalts oder der Erlass von Satzungen. Andererseits kann der Kreistag als Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung nicht auf das Landratsamt als Staatsbehörde Einfluss nehmen. Der Kreistag besteht aus dem Landrat und den Kreisräten. Im Landkreis Traunstein gibt es wegen der hohen Einwohnerzahl 70 Kreisräte. Sie sind für sechs Jahre gewählt und ehrenamtlich tätig.

 


Viermal im Jahr, bei Bedarf auch öfter, tritt der Kreistag im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Traunstein zusammen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und können von jedermann besucht werden.

Kreisausschuss

Der Kreisausschuss ist der wichtigste vom Kreistag bestellte Ausschuss. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor und entscheidet über die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten. Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und 14 Kreisräten. Die Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen. Er wird vom Landrat nach Bedarf einberufen und tagt in der Regel einmal monatlich.

 

7
Ausschüsse
23
Sitzungen
229
Entscheidungen

2020 ohne Aufsichtsratssitzungen / Interfraktionelle Gespräche / AG Gebäudemanagement / Zweckverband

 

Sitzungskalender

Kreisräte

Ausschüsse

Fraktionen

Bekanntmachungen

Ratsinformationssystem

Mandatsträger