19.01.2021 

1461 aktive Fälle - 7-Tage-Inzidenz bei 163,0

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen derzeit 1461 aktive COVID-19-Fälle vor.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 163,0.

Seit der letzten Pressemitteilung am 18.01.21 sind beim Staatlichen Gesundheitsamt 25 Neuinfektionen eingegangen.

Es liegen insgesamt 6514 bestätigte Fälle vor, die seit Beginn der Pandemie positiv getestet wurden.

Als genesen gelten mindestens 4883 Personen (264 Personen mehr seit der Meldung vom 18.01.2021).

Beim Gesundheitsamt Traunstein sind seit der letzten Pressemitteilung zwei Todesmeldungen eingegangen. Bei den Verstorbenen handelt es sich um einen 71-jährigen Mann und eine 73-jährige Frau. Damit liegen im Landkreis Traunstein insgesamt 170 Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen vor.

Derzeit werden in den Kliniken im Landkreis Traunstein 59 COVID-19-Patienten behandelt, davon 47 auf der Normalstation und 12 auf der Intensivstation.

Stand: 19.01.2021  16:00 Uhr

 

Datum:

W

M

Gesamt

7 Tage-Inzidenz

19.01.2021

3322

3192

6514

163,0

18.01.2021

3312

3177

6489

148,9

Genesene (gesamt)

 

    4883

 

Verstorbene

(gesamt)

 

  170

 

Aktive Fälle

 

    1461

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kennzahlen und Begrifflichkeiten:

Bestätigte Fälle: Diese Zahl beschreibt alle Erkrankten seit Beginn der Zählung – sie kann also nur wachsen.

Aktive Fälle: Zahl der bestätigten Fälle minus Zahl der Genesenen und Verstorbenen, also Anzahl derjenigen, die tagesaktuell noch erkrankt sind.

„Sieben-Tage-Inzidenz“: Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner.

Das aktuelle Briefing finden Sie hier:

 

Verteilung von FFP-2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt aus dem bayerischen Pandemiezentrallager zunächst eine Million FFP-2-Schutzmasken für pflegende Angehörige und weitere zweieinhalb Millionen Stück dieser Schutzmasken für Bedürftige zur Verfügung. Die Verteilung basiert in einem ersten Aufschlag jeweils anhand der Einwohnerzahlen. Spätestens ab Freitag, den 22. Januar 2021 können die Masken bei den Gemeinden und Städten abgeholt werden.

Ablauf bei pflegenden Angehörigen

Jede Hauptpflegeperson erhält zunächst drei Schutzmasken. Diese können in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort der pflegebedürftigen Person abgeholt werden. Bei der Abholung soll als Nachweis der Bezugsberechtigung das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der/des Pflegebedürftigen mitzubringen.

Ablauf bei bedürftigen Personen

Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, erhalten zunächst fünf Schutzmasken. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln. Bei der Abholung ist als Nachweis der Bezugsberechtigung der aktuelle Leistungsbescheid beziehungsweise Berechtigungsschein mitzubringen. Die Abholung erfolgt in der Regel ebenfalls in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort. Ggf. können die Gemeinde bzw. Städte abweichende Abholorte festlegen. Wir bitten darum, die öffentlichen Hinweise der Stadt- und Gemeindeverwaltungen zu beachten.

Hinweis zur Terminvereinbarung am Impfzentrum

Aufgrund eines hohen Anrufaufkommens an der Telefonhotline des Impfzentrums ist es zu empfehlen das Impfzentrum zwischen 12 und 14 Uhr sowie zwischen 16 und 20 Uhr zu kontaktieren. Das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein unterstützt die Telefonhotline am Impfzentrum von Montag bis Donnerstag von 8 – 16 Uhr und Freitag von 8 – 12 Uhr. Impftermine können lediglich durch die Telefonhotline des Impfzentrums selbst vereinbart werden.

 

« zurück zur Übersicht