22.10.2020 

187 aktive Fälle - 7-Tage-Inzidenz bei 59,8

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen derzeit 187 aktive COVID-19-Fälle vor.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 59,8

Seit der letzten Pressemitteilung am 21.10.20 sind beim Staatlichen Gesundheitsamt 27 Neuinfektionen eingegangen.

Die ermittelten Fälle kommen aus den Kontaktpersonennachverfolgungen bekannter positiver Fälle sowie aus dem privaten, familiären und beruflichen Umfeld. Weitere Ermittlungen und Kontaktaufnahmen durch das Gesundheitsamt Traunstein werden noch durchgeführt.

Es liegen somit insgesamt 1655 bestätigte Fälle vor, die seit Beginn der Pandemie positiv getestet wurden.

Als genesen gelten mindestens 1380 Personen (acht Personen mehr seit der Meldung vom 21.10.20).

Derzeit werden neun COVID-19-Patienten im Klinikum Traunstein auf der Normalstation behandelt.

Stand: 22.10.2020  14:00 Uhr

 

Datum:

W

M

Gesamt

7 Tage-Inzidenz

22.10.2020

825

830

1655

59,8

21.10.2020

812

816

1628

46,8

Genesene (gesamt)

 

1380

 

Verstorbene

(gesamt)

 

88

 

Aktive Fälle

 

187

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kennzahlen und Begrifflichkeiten:

Bestätigte Fälle: Diese Zahl beschreibt alle Erkrankten seit Beginn der Zählung – sie kann also nur wachsen.

Aktive Fälle: Zahl der bestätigten Fälle minus Zahl der Genesenen und Verstorbenen, also Anzahl derjenigen, die tagesaktuell noch erkrankt sind.

„Sieben-Tage-Inzidenz“: Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner.

Risikogebiet: Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete.

Das aktuelle Briefing finden Sie hier. 

 

Asylunterkunft Trostberg: Ein Bewohner in der Einrichtung positiv getestet

Bei einem symptomfreien Bewohner wurde Anfang der Woche aufgrund einer Verlegung ein Abstrich auf SARS-CoV-2 durchgeführt. Das positive Testergebnis ist am 21.10.2020 im Gesundheitsamt eingegangen.

Es wurden noch am 21.10.2020 alle weitere Maßnahmen gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern, als Betreiber der Asylunterkunft, in die Wege geleitet.

Die positiv getestete Person wurde bereits in eine dafür extra ausgelegte Asylunterkunft außerhalb des Landkreis Traunstein verlegt. Entsprechend der einheitlichen Vorgaben durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurden für die derzeit noch vor Ort befindlichen 32 Mitbewohner Quarantänemaßnahme als Kontaktpersonen der Kategorie 1 ausgesprochen. Die Bewohner wurden von Koordinatoren der Regierung von Oberbayern hierüber informiert. Vonseiten des Betreibers werden für die Zeit der Quarantänemaßnahmen die ärztliche Versorgung und die Verpflegung (durch Catering) sichergestellt. Durch das Gesundheitsamt wurde für den 22.10.2020 eine Reihentestung für die Mitbewohner und das Personal vor Ort organisiert. Die Reihentestung führt der örtliche Kreisverband des BRK durch, die Proben werden am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht.

 

Asylunterkunft Altenmarkt: Vier Bewohner in der Einrichtung positiv getestet

Vier Bewohner der Asylunterkunft wurden am 19. bzw. 20.10.2020  über einen niedergelassenen Arzt / Testzentrum positiv auf COVID-19 getestet. Die Befunde sind am 21.10.2020 im Gesundheitsamt Traunstein eingegangen.

Die positiv getesteten Personen wurden bereits in eine dafür extra vorgesehene Asylunterkunft im Landkreis Traunstein verlegt. Entsprechend der einheitlichen Vorgaben durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurden für die derzeit noch vor Ort befindlichen 10 Mitbewohner Quarantänemaßnahme als Kontaktpersonen der Kategorie 1 ausgesprochen. Für die Zeit der Quarantänemaßnahmen ist die ärztliche Versorgung und die Verpflegung (durch Catering) sichergestellt. Durch das Gesundheitsamt wurde für den 22.10.2020 eine Reihentestung für die Mitbewohner vor Ort organisiert. Die Reihentestung führt der örtliche Kreisverband des BRK durch, die Proben werden am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht.

 

Kindergarten in Kammer: Zwei Kinder positiv getestet

Zwei Kinder dürfen aufgrund eines positiven COVID-19 Nachweises den Balthasar-Permoser-Kindergarten nicht mehr besuchen und befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die Kinder haben sich außerhalb des Kindergartens infiziert.

Betroffen von den Quarantänemaßnahmen in der Einrichtung sind 21 Kinder und 2 Erzieherinnen.

 

Schwellenwert von 50 überschritten – Weitergehende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 23.10.20

Der Schwellenwert von 50 wurde überschritten. Damit gelten im Landkreis Traunstein gemäß der „Corona-Ampel“ des Freistaats Bayern und der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Traunstein ab 23.10.20 (00:00 Uhr) folgende weitergehende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung:

  • Maskenpflicht an allen Schulen in allen Jahrgangsstufen (auch am Platz)
  • Sperrstunde von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Gastronomie. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) und Kontakte im öffentlichen und privaten Raum (z.B. auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt

Das Beschränkungskonzept gilt solange, bis der Schwellen – bzw. Signalwert bei der 7-Tage-Inzidenz mindestens eine Woche lang unterschritten wurde.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit maximal 100 Personen in Innenräumen noch stattfinden können. Auch kulturelle Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden. Unabhängig davon bittet das Landratsamt darum, von allen Veranstaltungen abzusehen, deren Durchführung gegenwärtig nicht zwingend notwendig ist. Gegebenenfalls sollte als Alternative geprüft werden, ob die Veranstaltung digital durchgeführt werden kann.

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