07.12.2021 

2G-Regel im Einzelhandel

Ab 08.12.2021 gilt im Einzelhandel die 2G-Regel. Der Zugang zu Ladengeschäften darf also nur Kunden gewährt werden, die nachweislich geimpft oder genesen sind. Ausgenommen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie beispielsweise der Lebensmittelhandel, Schuhgeschäfte oder Apotheken. Eine Liste mit allen Ausnahmen finden Sie hier. Personen, die nicht geimpft werden können, kann nach Vorlage eines entsprechenden Attests im Original sowie eines PCR-Tests (der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde) Zutritt gewährt werden.

2G-Regelung:

 

  • Geimpft
  • Genesen
  • Gleichgestellt: Kinder, die das 12. Lebensjahr + 3 Monate noch nicht vollendet haben
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