12.11.2021 

3G-Regel im Landratsamt Traunstein

Ab sofort findet die 3G-Regelung im Landratsamt Traunstein auch für Besucher Anwendung. Alle Besucher werden analog zu den Mitarbeitern beim Zutritt in die Verwaltungsgebäude auf die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) kontrolliert. Dies gilt auch für alle Außenstellen. Damit beispielsweise auch für die Zulassungsstelle und das Jugendamt. Der Zugang zu den Verwaltungsgebäuden erfolgt über die jeweiligen Servicepunkte. Hier ist ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein aktueller Negativtest gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein etc.) beim jeweiligen Mitarbeiter vorzuzeigen. Akzeptiert werden lediglich die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Hier ist lediglich ein Schülerausweis vorzulegen.

Um eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter wird gebeten. Dies kann über die zentrale Rufnummer 0861 580 oder die zentrale E-Mailadresse poststelleattraunstein [dot] bayern erfolgen. Sie erhalten eine entsprechende Rückmeldung vom jeweiligen Sachbearbeiter. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung auch auf bereits vereinbarte Termine Anwendung findet.

Innerhalb der Verwaltungsgebäude gilt weiterhin eine FFP2-Maksenpflicht, unabhängig vom jeweiligen Status.

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