26.05.2021 

446 aktive Fälle - 7-Tage-Inzidenz bei 47,9

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen derzeit 446 aktive COVID-19-Fälle vor.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 47,9.

Seit der letzten Pressemitteilung am 25.05.2021 sind beim Staatlichen Gesundheitsamt  21 Neuinfektionen eingegangen.

Es liegen insgesamt 10.900 bestätigte Fälle vor, die seit Beginn der Pandemie positiv getestet wurden.

Als genesen gelten mindestens 10.240 Personen (222 Personen mehr seit der Meldung vom 25.05.2021).

Beim Gesundheitsamt Traunstein ist seit der letzten Pressemitteilung keine Todesmeldung eingegangen. Damit liegen im Landkreis Traunstein insgesamt 214 Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen vor.

Derzeit werden in den Kliniken im Landkreis Traunstein 17 COVID-19-Patienten behandelt, davon 11 auf der Normalstation und 6 auf der Intensivstation.

Mittlerweile wurden im Landkreis Traunstein 69.630 Personen mit der Erstimpfung versorgt, davon haben bereits 23.256 Personen die Zweitimpfung erhalten.

Stand: 26.05.2021  15:30 Uhr

 

Datum:

W

M

Gesamt

7 Tage-Inzidenz

26.05.2021

5521

5379

10.900

              47,9

25.05.2021

5507

5372

10.879

             60,9

Genesene (gesamt)

 

10.240

 

Verstorbene

(gesamt)

 

     214

 

Aktive Fälle

 

     446

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kennzahlen und Begrifflichkeiten:

Bestätigte Fälle: Diese Zahl beschreibt alle Erkrankten seit Beginn der Zählung – sie kann also nur wachsen.

Aktive Fälle: Zahl der bestätigten Fälle minus Zahl der Genesenen und Verstorbenen, also Anzahl derjenigen, die tagesaktuell noch erkrankt sind.

„Sieben-Tage-Inzidenz“: Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner.

Das aktuelle Briefing finden Sie hier.

Das aktuelle Dashboard finden Sie hier.

 

Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein liegt heute erstmals seit dem 21. Oktober 2020 unter dem Wert 50. Die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen möglichen weiteren Lockerungsschritte (beispielsweise Wegfall der Terminvereinbarungspflicht im Einzelhandel und der Testpflicht in einigen Bereichen) können beim Bayerischen Gesundheitsministerium beantragt werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat. Im Falle einer Genehmigung durch das Gesundheitsministerium würden die Lockerungsschritte dann frühestens am übernächsten Tag in Kraft treten (nach heutigem Stand also frühestens am Dienstag, 01. Juni 2021).

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