16.03.2021 

521 aktive Fälle - 7-Tage-Inzidenz bei 128,6

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen derzeit 521 aktive COVID-19-Fälle vor.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 128,6.

Seit der letzten Pressemitteilung am 15.03.2021 sind beim Staatlichen Gesundheitsamt 51 Neuinfektionen eingegangen.

Es liegen insgesamt 7902 bestätigte Fälle vor, die seit Beginn der Pandemie positiv getestet wurden.

Als genesen gelten mindestens 7187 Personen (27 Personen mehr seit der Meldung vom 15.03.2021).

Beim Gesundheitsamt Traunstein ist seit der letzten Pressemitteilung keine Todesmeldung eingegangen. Damit liegen im Landkreis Traunstein unverändert insgesamt 194 Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen vor.

Derzeit werden in den Kliniken im Landkreis Traunstein 17 COVID-19-Patienten behandelt, davon 11 auf der Normalstation und 6 auf der Intensivstation.

Mittlerweile wurden im Landkreis Traunstein 14.361 Personen mit der Erstimpfung versorgt, davon haben bereits 6.486 Personen die Zweitimpfung erhalten.

Stand: 16.03.2021  15:30 Uhr

 

Datum:

W

M

Gesamt

7 Tage-Inzidenz

16.03.2021

4022

3880

7902

128,6

15.03.2021

4001

3850

7851

133,7

Genesene (gesamt)

 

7187

 

Verstorbene

(gesamt)

 

194

 

Aktive Fälle

 

521

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kennzahlen und Begrifflichkeiten:

Bestätigte Fälle: Diese Zahl beschreibt alle Erkrankten seit Beginn der Zählung – sie kann also nur wachsen.

Aktive Fälle: Zahl der bestätigten Fälle minus Zahl der Genesenen und Verstorbenen, also Anzahl derjenigen, die tagesaktuell noch erkrankt sind.

„Sieben-Tage-Inzidenz“: Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner.

Das aktuelle Briefing finden Sie hier: 

 

Informationen zum Mutationsgeschehen

In der Kalenderwoche 10 (08.-14.03.21) wurden unter insgesamt 237 positiven COVID-19-Nachweisen im Landkreis Traunstein 115 Befunde mit der britischen Mutation nachgewiesen. Nachweise anderer Varianten erfolgten nicht.

 

Ab Donnerstag, 18. März 2021: Corona-"Notbremse" auch im Landkreis Traunstein

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein liegt laut Robert Koch-Institut seit drei aufeinanderfolgenden Tagen bei Werten von über 100.  Das Landratsamt Traunstein ist damit entsprechend der Regelungen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dazu verpflichtet, dies entsprechend bekannt zu machen und damit auf die entsprechenden Änderungen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen des Freistaates hinzuweisen. Die Vorgaben des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege ermöglichen den Kreisverwaltungsbehörden hierzu einen Karenztag. Für den Landkreis Traunstein bedeutet dies, dass die offizielle Bekanntmachung am morgigen Mittwoch erfolgen wird. Die Maßnahmen gelten ab dem Folgetag. Ab Donnerstag, den 18. März 2021 treten daher folgende Regelungen wieder in Kraft:

 

Nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr:

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 und 5:00 Uhr tritt wieder in Kraft.

 

Kontaktbeschränkung:

Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft. Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Zulässig ist des Weiteren eine wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

 

Sport:

Erlaubt ist erneut nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

 

Einzelhandel:

Für die Geschäfte entfällt das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click and Meet“). Hingegen bleibt weiterhin möglich das Abholen vorbestellter Ware („Click/Call and Collect“). Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

 

Außerschulische Bildung und Musikschulen sowie Kulturstätten:

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform untersagt. Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform wieder untersagt. Museen und Ausstellungen müssen wieder schließen.

 

Die Entscheidung über den Schulbetrieb im Landkreis Traunstein in der Kalenderwoche 12 (22. – 28. März) wird am Freitag, 19. März auf Grundlage des dann aktuellen Inzidenzwerts getroffen.

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