17.03.2021 

542 aktive Fälle - 7-Tage-Inzidenz bei 142,7

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen derzeit 542 aktive COVID-19-Fälle vor.

Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 142,7.

Seit der letzten Pressemitteilung am 16.03.2021 sind beim Staatlichen Gesundheitsamt 45 Neuinfektionen eingegangen.

Es liegen insgesamt 7947 bestätigte Fälle vor, die seit Beginn der Pandemie positiv getestet wurden.

Als genesen gelten mindestens 7211 Personen (24 Personen mehr seit der Meldung vom 16.03.2021).

Beim Gesundheitsamt Traunstein ist seit der letzten Pressemitteilung keine Todesmeldung eingegangen. Damit liegen im Landkreis Traunstein unverändert insgesamt 194 Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen vor.

Derzeit werden in den Kliniken im Landkreis Traunstein 19 COVID-19-Patienten behandelt, davon 10 auf der Normalstation und 9 auf der Intensivstation.

Mittlerweile wurden im Landkreis Traunstein 14.465 Personen mit der Erstimpfung versorgt, davon haben bereits 6.746 Personen die Zweitimpfung erhalten.

Stand: 17.03.2021  15:30 Uhr

 

Datum:

W

M

Gesamt

7 Tage-Inzidenz

17.03.2021

4043

3904

7947

142,7

16.03.2021

4022

3880

7902

128,6

Genesene (gesamt)

 

7211

 

Verstorbene

(gesamt)

 

194

 

Aktive Fälle

 

542

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Kennzahlen und Begrifflichkeiten:

Bestätigte Fälle: Diese Zahl beschreibt alle Erkrankten seit Beginn der Zählung – sie kann also nur wachsen.

Aktive Fälle: Zahl der bestätigten Fälle minus Zahl der Genesenen und Verstorbenen, also Anzahl derjenigen, die tagesaktuell noch erkrankt sind.

„Sieben-Tage-Inzidenz“: Zahl der innerhalb von sieben Tagen registrierten Neuinfektionen, bezogen auf 100.000 Einwohner.

Das aktuelle Briefing finden Sie hier. 

 

Hinweis zu PCR-Testungen in den Testzentren

Bürgerinnen und Bürger mit COVID-19 ähnlichen Symptomen (beispielsweise Husten, Fieber oder allgemeine Abgeschlagenheit) werden gebeten, sich für einen Corona-Test an ihren Hausarzt zu wenden. Im Testzentrum kann keine ärztliche Anamnese und Beratung stattfinden.

 

Hinweis zur „Corona-Notbremse“

Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nicht-medizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege sind von der Corona-Notbremse nicht betroffen und dürfen weiter angeboten werden.

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