Landrat Siegfried Walch (links) und Bauamtsleiter Franz Klauser (rechts) sind stolz auf die Vorreiterrolle des Landratsamtes Traunstein beim digitalen Bauantrag. © Landratsamt

Landrat Siegfried Walch (links) und Bauamtsleiter Franz Klauser (rechts) sind stolz auf die Vorreiterrolle des Landratsamtes Traunstein beim digitalen Bauantrag. © Landratsamt

04.02.2021 

Ab 1. März: Bauanträge komplett digital möglich

Effizientere Antragsstellung, kürzere Bearbeitungszeiten

Ab dem 1. März können Bauanträge beim Landratsamt Traunstein auch digital eingereicht werden. „Der digitale Bauantrag ist für uns alle eine Chance: Für die Bürger, für die sich die Antragsstellung erleichtert. Und auch für uns als Behörde, um effizient und professionell zu arbeiten. Wir sind froh, dass wir diesen Schritt gegangen sind und werden dieses Projekt mit Überzeugung und Leidenschaft weiter umsetzen“, so Landrat Siegfried Walch. Das Landratsamt Traunstein befasst sich bereits seit 2017 mit der Einführung eines digitalen Bauantrags. „Als dann vor zwei Jahren der Freistaat Bayern ein Pilotprojekt hierzu startete, waren wir von Beginn an dabei. So konnten wir unsere Erkenntnisse und Erfahrungen in das bayernweite Projekt einbringen“, so Franz Klauser, Leiter des Sachgebiets Bauamt im Landratsamt Traunstein.

Kern des digitalen Bauantrags sind intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten. Diese führen den Antragsteller durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Unterlagen hingewiesen. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen. Das Landratsamt testet bereits seit 1. Dezember 2020 gemeinsam mit ausgewählten Planern die Praxistauglichkeit des Online-Assistenten. Bauamtsleiter Klauser ist überzeugt: „Die digitale Bauantragstellung stellt für alle beteiligten einen Gewinn dar. Die Zahl der fehlenden Unterlagen bei den Bauanträgen wird sich deutlich reduzieren – und damit auch die Bearbeitungszeit. Wir hoffen deshalb, dass von der Möglichkeit eines digitalen Antrages möglichst viel Gebrauch gemacht wird.“ Natürlich werde es aber weiterhin möglich sein, Bau-, Vorbescheids- oder Abgrabungsanträge in Papierform einzureichen.

Eine weitere Neuerung ab 1. März: Für Verfahren, in denen das Landratsamt Traunstein die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Heißt: Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge sind ab 1. März direkt beim Landratsamt zu stellen. „Die Gemeinden bleiben ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen unverzüglich durch das Landratsamt Traunstein digital am Verfahren beteiligt“, betont Franz Klauser. Da die Behandlung des Antrages nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, erhofft man sich auch hier eine Beschleunigung der Verfahren. Während die Gemeinden über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellungnahmen für das Verfahren einzuholen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen. „Die Möglichkeiten, die eine Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit zur Verfügung stehen, bleiben dabei selbstverständlich unberührt“, betont der Bauamtsleiter. Anträge in Papierform, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiungen oder Freistellungserklärungen) sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen.

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