16.03.2021 

Ab Donnerstag, 18. März 2021: Corona-"Notbremse" auch im Landkreis Traunstein

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein liegt laut Robert Koch-Institut seit drei aufeinanderfolgenden Tagen bei Werten von über 100.  Das Landratsamt Traunstein ist damit entsprechend der Regelungen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dazu verpflichtet, dies entsprechend bekannt zu machen und damit auf die entsprechenden Änderungen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen des Freistaates hinzuweisen. Die Vorgaben des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege ermöglichen den Kreisverwaltungsbehörden hierzu einen Karenztag. Für den Landkreis Traunstein bedeutet dies, dass die offizielle Bekanntmachung am morgigen Mittwoch erfolgen wird. Die Maßnahmen gelten ab dem Folgetag. Ab Donnerstag, den 18. März 2021 treten daher folgende Regelungen wieder in Kraft:

 

Nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr:

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22:00 und 5:00 Uhr tritt wieder in Kraft.

 

Kontaktbeschränkung:

Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft. Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Zulässig ist des Weiteren eine wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

 

Sport:

Erlaubt ist erneut nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

 

Einzelhandel:

Für die Geschäfte entfällt das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click and Meet“). Hingegen bleibt weiterhin möglich das Abholen vorbestellter Ware („Click/Call and Collect“). Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

 

Außerschulische Bildung und Musikschulen sowie Kulturstätten:

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform untersagt. Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform wieder untersagt. Museen und Ausstellungen müssen wieder schließen.

 

Die Entscheidung über den Schulbetrieb im Landkreis Traunstein in der Kalenderwoche 12 (22. – 28. März) wird am Freitag, 19. März auf Grundlage des dann aktuellen Inzidenzwerts getroffen.

 

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