25.03.2020 

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus im LK TS - insgesamt 120 bestätigte Corona-Fälle

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen mittlerweile insgesamt 120 bestätigte Corona-Fälle vor. Das Gesundheitsamt Traunstein ermittelt derzeit die Kontaktpersonen aller betroffenen Patienten und leitet die notwendigen Maßnahmen ein. Alle Personen werden medizinisch versorgt.

In den sechs Standorten der Kliniken Südostbayern werden derzeit insgesamt 15 Coronavirus-Patienten behandelt, wovon sich fünf Patienten in intensivmedizinischer Betreuung befinden.

Eine mit dem Coronavirus infizierte 86-jährige Frau ist aufgrund verschiedenster Vorerkrankungen und einer COVID-19-Infektion verstorben. Die Frau wurde palliativ betreut. Damit liegen im Landkreis Traunstein insgesamt zwei Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus vor.

 

Stand: 25.03.2020  15:00 Uhr

Datum:

W

M

gesamt

25.03.2020

48

72

120

24.03.2020

34

52

86

 

Bitte beachten Sie:

 

Die Zahl gibt die Summe aller jemals gemeldeten Infektionen wieder. Dazu zählen auch Personen, die längst wieder gesund und virenfrei sind. Die Zahl kann also nur steigen, von ihr wird nichts mehr abgezogen.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen ist eine allgemeine Kontaktminimierung eines der effektivsten Mittel. Generell sollte besonders zu älteren oder vorerkrankten Menschen, die eine besondere Risikogruppe darstellen, jeder unnötige direkte Kontakt vermieden werden. Zudem empfehlen wir, dass die allgemeinen Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie eine gute Händehygiene und der Verzicht auf Händeschütteln beachtet werden. Auf diese Weise kann jeder Einzelne seinen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung leisten - etwa indem er überlegt, ob und wann er wirklich nach draußen gehen muss.

 

Einblick in die Arbeit der Wirtschaftsförderungs GmbH des Landkreises

In Zeiten der Corona Krise werden Unternehmen in der Region – ob groß oder klein – nicht allein gelassen. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises setzt alle Kräfte dafür ein, alle wichtigen und relevanten Förderprogramme vorzustellen und bietet dabei unterstützende Beratungen an.

So hat der Freistaat Bayern einen Soforthilfezuschuss für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler eingerichtet,  die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass, also keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um etwa laufende Verpflichtungen zu zahlen. Zu beachten ist hierbei, dass dieser finanzielle Engpass im Antrag genau zu beziffern ist, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung, der bis Ende Oktober 2020 möglich ist, müssen laut Verordnung „die betrieblichen und privaten Liquiditätsreserven seit dem 11.03.2020 eingesetzt sein. Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.“ Zudem weist die Wirtschaftsförderung darauf hin, dass der Antragssteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.

Die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung, Dr. Birgit Seeholzer, weist darauf hin, dass auch der Bund ein Soforthilfeprogramm für „Solo-Selbständige und Kleinunternehmer“ bis Ende dieser Woche auflegt. „Dies wird für Betriebe bis zu 10 Beschäftigten gelten. Die genauen Richtlinien werden noch bekannt gegeben.“ Dagegen gilt das bayerische Hilfsprogramm für Betriebe bis zu 250 Beschäftigten mit unterschiedlich hohen Soforthilfen.

Allerdings rät Dr. Birgit Seeholzer allen Betroffenen trotz aktueller Notlage keine Anträge überstürzt zu stellen. Harald Schwarzbach von der Wirtschaftsförderung steht zur Beratung zur Verfügung –bei ihm bereits mehr als 100 Antragsteller gemeldet. „Wir werden trotz großem Ansturm alle Anliegen und Fragen beantworten“, so Seeholzer. Außerdem versucht ein Fachmann in der Wirtschaftsförderung bei Problemen im grenzüberschreitenden Handelsverkehr zu helfen. Zudem bietet die Homepage des Landkreises Traunstein in einem Corona-Ticker ständig die neusten Meldungen.

Sehr glücklich ist die Geschäftsführerin über vielseitige Unterstützungen und Kooperationen zwischen großen und kleinen Betrieben in der Region. So beliefern etwa jetzt regionale Gärtnereien, die schließen mussten, Lebensmittelhändler mit ihren Gemüsejungpflanzen. Auch gibt es viele Betriebe, die direkt vor die Haustür liefern und eine bargeldlose Bezahlung ermöglichen. Die Wirtschaftsförderung will demnächst eine Liste erstellen mit Einzelhändlern aus der Region, die sowohl Online Bestellungen, als auch Lieferungen mit telefonischer Bestellung für alle, die sich mit dem Internet schwer tun, anbieten.

Für alle Anliegen steht die Telefon-Hotline zur Verfügung unter der Nummer 0861- 58 7100, täglich von 8 bis 17 Uhr und für Notfälle auch am Wochenende. Aber auch hier, so Seeholzer, ist manchmal Geduld gefragt: „Sollte belegt sein bitte nochmals probieren! Wir alle versuchen oder geben unser Bestes, um gemeinsam diese Krisensituation so gut wie möglich zu meistern.“

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