Allgemeinverfügungen für Schutzmaßnahmen zur Geflügelpest im Landkreis Traunstein aufgehoben
Nachdem das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) – allgemein auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt – in einem gänsehaltenden Betrieb in der Gemeinde Garching a. d. Alz im Nachbarlandkreis Altötting Ende Oktober nachgewiesen wurde, hatte auch das Landratsamt Traunstein Schutzmaßnahmen angeordnet. Bei den nachfolgenden Untersuchungen in diesen Schutz- und Überwachungszonen wurden in den Geflügelbeständen der betroffenen Landkreise keine weiteren Fälle von Geflügelpest nachgewiesen. Nachdem Mitte November bereits die strengere Schutzzone in eine Überwachungszone eingegliedert werden konnte, kann daher nun die gesamte Überwachungszone und die darin geltenden Schutzmaßnahmen im Landkreis Traunstein aufgehoben werden.
Auch wenn es somit im gesamten Landkreis Traunstein keine Aufstallungsanordnung mehr gibt, stellen gerade im Herbst und Winter Wildvögel stets ein Potential für den Eintrag der Geflügelpest dar. Prävention und Biosicherheit sind deshalb auch weiterhin wichtig, um eine Infektion von Haus- und Nutzgeflügel bereits im Vorfeld bestmöglich zu begegnen: Dazu sollte der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden. Vor Arbeiten im Stall empfiehlt es sich die Hände zu waschen. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhalter kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere dürfen daher nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Das Futter und Einstreu sollten vorher auch so aufbewahrt werden, dass keine Verunreinigungen (z.B. durch infizierten Vogelkot) erfolgen können. Gleiches gilt auch für das Wasser der Tiere - es sollte Leitungswasser verwendet werden, nicht Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser.