©Landratsamt Traunstein/Markus Breier: Wenn man die Blätter der Ambrosia mit dem heimischen Beifuß vergleicht, kann eine Verwechslung ausgeschlossen werden.

©Landratsamt Traunstein/Markus Breier: Wenn man die Blätter der Ambrosia mit dem heimischen Beifuß vergleicht, kann eine Verwechslung ausgeschlossen werden.

22.07.2020 

Ambrosia – eingeschlepptes Unkraut gehört zu den stärksten Allergieauslösern

Die aus Nordamerika stammende Ambrosia gehört zu den am stärksten allergenen Pflanzen. Wer sie findet, sollte sie umgehend entfernen. Das gilt nicht nur im Garten. Problematisch sind die hochallergenen Pollen der ab Ende Juli blühenden Pflanzen. „Wir haben im Landkreis ein paar bekannte Standorte mit mehr als hundert Pflanzen“, so Kreisfachberater Markus Breier. Diese Bestände werden im landesweiten Aktionsplan des Bayerischen Gesundheitsministeriums jährlich beobachtet und auf den Bekämpfungserfolg kontrolliert. Charakteristisch sind die tief geschlitzten Blätter und die traubenförmigen Blütenstände.

Ambrosia wird auch Beifuß-Traubenkraut genannt. Eine Verwechslung mit dem heimischen Beifuß – bekannt als Heil- und Würzkraut – kann jedoch leicht ausgeschlossen werden: Bei der Ambrosia sind die Blätter ober- und unterseits (annähernd) gleich grün, die Stängel sind behaart und die Pflanze ist einjährig. Beim heimischen Beißfuß sind die Blattunterseiten deutlich weiß, die Stängel unbehaart und er ist mehrjährig.

Einzelne Pflanzen und kleinere Bestände bis 100 Pflanzen sollen direkt entfernt werden. Die Ambrosia muss dazu mit den Wurzeln herausgezogen werden und in einem Plastiksack in der Restmülltonne entsorgt werden. Beginnen sollte man mit dem ausreisen möglichst noch vor der Blüte. Beim Entfernen der Pflanzen ist jedoch Vorsicht geboten: Anfassen sollte man die Pflanze nur mit Handschuhen und wenn die Ambrosia bereits blüht ist zudem eine Feinstaubmaske gegen die Pollen notwendig.

Bestände ab 100 Pflanzen sollten zweimal im Jahr gemäht werden: Das erste Mal gegen den Pollenflug in der letzten Juli-Woche und in der letzten August-Woche gegen die Samenbildung. Zuständig dafür ist der Eigentümer oder Pächter des betroffenen Grundstücks. Die Entsorgung des Mähguts im Restmüll ist auch hier sinnvoll. Weil die größeren Bestände zur Ausbreitung neigen, sind sie dem Kreisfachberater telefonisch unter 0861-58 385 odermarkus [dot] breierattraunstein [dot] bayern ?subject=Ambrosia"> per E-Mail zu melden. Die wissenschaftliche Begleitung dieser Bestände erfolgt durch die Landesanstalt für Landwirtschaft sowie einer vom Gesundheitsministerium beauftragten Forschergruppe. Auch für weitere Fragen zur Ambrosia steht der Kreisfachberater gerne zur Verfügung.

« zurück zur Übersicht