22.04.2021 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Impfen

Kann ich mir den Impfstoff auswählen?
Nein. Der Impfstoff wird anhand von aktuellen Zulassungen an die jeweiligen Personengruppen vergeben.

Ich habe gehört, dass Personen, die regelmäßig den Blutverdünner „Marcumar“ einnehmen müssen, nicht geimpft werden können. Stimmt das?
„Marcumar“ kann ein Impfhindernis darstellen. Solange der INR-Wert (International Normalized Ratio – ein labormedizinischer Parameter) aber nicht größer als 2,8 ist, kann die Person geimpft werden. Zur Bestimmung dieses Wertes ist ein Test durch den Hausarzt erforderlich, welcher zum Zeitpunkt der Impfung nicht älter als 14 Tage sein darf.

Ich habe mich bereits über https://impfzentren.bayern registriert und noch kein Impfangebot erhalten.
Die Auswahl der Impflinge erfolgt anhand der Priorisierungsgruppen vollautomatisch durch die Impfsoftware BayIMCO. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums haben auf die Auswahl der Impflinge keinen Einfluss. Neue Termine werden immer anhand der Impfstoffliefermenge eingestellt. Je mehr Impfstoff das Impfzentrum erhält, desto mehr Termine können vergeben werden. Die Impfstofflieferungen werden stets vollständig für Termine verplant, Rückstellungen erfolgen nicht.

Soll ich mich bereits registrieren, obwohl ich erst in der Priorisierungsgruppe 3 oder später dran bin?

Alle impfwilligen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis sind aufgerufen, sich über das Onlineportal BayIMCO (www.impfzentren.bayern) für die Impfung gegen das Coronavirus anzumelden. Zunächst ist eine Registrierung über https://impfzentren.bayern erforderlich, um sich für eine Impfung vormerken zu lassen. Hierbei sind alle Personen – auch außerhalb der aktuellen Priorisierungen – im Landkreis Traunstein aufgerufen, sich vorzumerken, sofern ein Impfwille besteht.

Kann ich weitere Personen mit meiner Online-Kennung für die Impfung registrieren?
Mittlerweile können bis zu 5 Personen mit einer E-Mail-Adresse registriert werden. Hier richtet sich unsere Bitte etwa an jüngere bzw. computeraffine Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger, ggf. ihre Eltern, Großeltern und Verwandten bei der Online-Registrierung zu unterstützen. Selbstverständlich steht auch weiterhin die Terminhotline des Impfzentrums täglich von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter +49 8621 50800 zur Verfügung. Aufgrund der hohen Anruferzahlen bitten wir jedoch darum, wenn möglich die Online-Registrierung zu nutzen. Für einen erfolgreichen Impffortschritt ist es wichtig, dass sich möglichst viele Bürger registrieren.

Kann ich mich per Brief um einen Impftermin bemühen?
Wir bitten darum, von Briefanfragen zur Vormerkung abzusehen. Zur Vormerkung steht Ihnen neben der Online-Registrierung auch die Terminhotline unter der Rufnummer +49 8621 50 800 täglich von 09:00 Uhr – 20:00 Uhr zur Verfügung. Die Impfhotline ist auch über die Osterfeiertage besetzt.

Welche Unterlagen sind zum Impftermin mitzubringen?
Zum Impftermin sind neben der Personalausweis und der Impfpass mitzunehmen. Des Weiteren sind – sofern vorliegend – noch ärztliche Bescheinigungen, berufliche Bescheinigungen, sowie der Aufklärungs- und Anamnesebogen mitzuführen. Vereinfacht gesagt, ist für jede Angabe in BayIMCO (https://www.impfzentren.bayern) ein entsprechender Nachweis mit zu führen. Des Weiteren bitten wir hier zu beachten, dass Bescheinigungen vorab nicht an das zuständige Gesundheitsamt, das Landratsamt oder das Impfzentrum übersandt werden müssen. Eine Vorlage der Nachweise ist ausschließlich am Tag der Impfung notwendig.

Ich möchte zusammen mit meinem Ehepartner bzw. Lebensgefährten geimpft werden. Ist dies möglich? Wie erfolgt hierbei die Terminvergabe?
Ein Terminvorschlag wird automatisch per E-Mail vergeben, sobald entsprechende Impfslots durch das Impfzentrum im Landkreis Traunstein freigegeben werden. Sollten Sie per Callcenter registriert sein, werden Sie anstatt einer E-Mail persönlich per Anruf kontaktiert. Sobald die Freigabe von Termin-Slots erfolgt, wird eine bestimmte Anzahl von Personen aufgefordert, einen Termin zu vereinbaren. Auf die Auswahl der jeweiligen Personen hat das Impfzentrum keinen Einfluss. Auch auf den Impfstoff hat das Impfzentrum keinen Einfluss. Der Impfstoff wird automatisch ebenfalls durch das Softwaretool vorgegeben. Somit kann keine gemeinsame Terminierung – sofern nicht gemeinsam ausgewählt – für Ehepartner bzw. Lebensgefährte sichergestellt werden.

Wie werden die Impflinge ausgewählt?

Die Impflinge werden aufgrund der aktuellen Priorisierungen ausgewählt, auf welche das Impfzentrum keinen Einfluss hat. Hierbei spielen neben dem Alter, auch Vorerkrankungen und Berufsrichtungen eine Rolle. Die zentrale Impfsoftware wählt hierbei die Impflinge vollautomatisch aus. Wie bereits erwähnt, besteht hierbei seitens Impfzentrum kein Einfluss auf die Auswahl. Es wird darum gebeten, von Nachfragen zu diesem Thema abzusehen. Bitte beachten Sie hier, dass alle angegebenen Vorerkrankungen und Berufsrichtungen vor Ort mit einem Nachweis belegt werden müssen.

Ich habe gehört, dass Impfstoff verworfen wurde. Stimmt das?
Alle zugelassenen Impfstoffe haben ein Verfallsdatum. So muss zum Beispiel das Vakzin von BionTech/Pfizer nach dem Auftauen innerhalb von 4 Tagen verimpft werden. In den Impfzentren liegen hierfür sogenannte On-Hop-Listen etwa mit Mitgliedern der Blaulichtorganisationen auf. Diese werden für kurzfristige Termine am Verfallstag kontaktiert. Dieses Konzept hat bis dato sehr gut funktioniert, bisher musste keine Impfdose aufgrund Verfall weggeworfen werden.

Ist der Impfbus noch im Einsatz? Wie komme ich hier zu einem Termin?
Der Impfbus ist weiterhin täglich unterwegs und wird sehr gut angenommen. Das Angebot besteht weiterhin. Sobald Sie eine Aufforderung zur Terminauswahl per E-Mail/SMS oder einen Anruf durch die Terminhotline des Impfzentrums erhalten, können Sie hier Ihren Wunsch nach einem Termin im Impfbus äußern. Eine Warteliste für den Impfbus gibt es jedoch nicht.

Ich habe einen Impftermin, befinde mich jedoch aktuell in Quarantäne. Darf ich zur Wahrnehmung des Impftermins die Quarantäne verlassen?

Dies ist mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu klären.

Wie geht es mit dem Impfstoff von AstraZeneca weiter?

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat gestern Abend nach geänderter Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) Folgendes beschlossen: Aufgrund der in seltenen Fällen nach der Impfung mit AstraZeneca aufgetretenen Thrombosen in Kombination mit Thrombopenien (v.a. sogenannte Sinusvenenthrombosen) kommen die COVID-19 Vaccine AstraZeneca, beginnend ab dem 31.03.21, uneingeschränkt nur noch bei Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben zum Einsatz. Eine Verwendung des AstraZeneca Impfstoffs unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse und Entscheidung der impfwilligen Person nach sorgfältiger Aufklärung möglich. Damit sollen Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, künftig in der Regel mit den weiteren vorhandenen Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna versorgt werden.

Das Impfzentrum für den Landkreis Traunstein informiert derzeit alle Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für eine Impfung mit AstraZeneca vorgesehen waren, über die Terminabsage. Dies geschieht entweder per SMS/E-Mail oder Telefon - je nachdem, auf welche Weise die Anmeldung erfolgt ist. Es handelt sich hierbei insgesamt um ca. 70 Termine. Sobald ein anderer Impfstoff zur Verfügung steht, erhalten diese Personen einen neuen Termin. Der Impfstoff von Astrazeneca soll für die Menschen weiter verimpft werden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Studien zeigen weiterhin, dass dies ein hochwirksamer Impfstoff ist, der gegen schwere Krankheitsverläufe wirkt.

Für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, stellt sich die Frage, wie mit den Zweitimpfungen zu verfahren ist. Dabei ist wichtig: Die Impfungen mit AstraZeneca haben in Deutschland Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Unabhängig davon, dass einige Länder Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca früher als nach zwölf Wochen bereits vergeben haben, besteht auch für die zu Beginn der AstraZeneca-Impfung in Deutschland Erstgeimpften laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai. Wie nun eine Zweitimpfung durchgeführt wird, kann aktuell noch nicht genau mitgeteilt werden. Die ständige Impfkommission erarbeitet hierzu schnellstmöglich eine Stellungnahme. Neben einer Zweitimpfung mit AstraZeneca, wird auch eine Zweitimpfung mit einem anderen Impfstoff als mögliche Option seitens der STIKO diskutiert. In jedem Fall wird sichergestellt, dass alle Zugang zu einem Impfschema mit in der EU zugelassenen Impfstoffen haben werden, um eine volle Schutzwirkung zu erreichen. Wir informieren Sie hierüber zu gegebener Zeit und bitten darum, von Anfragen zu anstehenden Zweitimpfungen aktuell abzusehen.

Update 22.04.2021: Bayern gibt Astra-Zeneca-Impfstoff für alle Altersgruppen frei - Der Impfstoff kann auch an unter 60-Jährige verimpft werden. Die Pressemitteilung des bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finden Sie hier.

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