29.04.2021 

Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Traunstein aufgehoben

Aufgrund einer aktuellen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Geflügelpestgeschehen in Bayern wird die Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Landkreis Traunstein aufgehoben. Da Wildvögel immer noch ein Reservoir für den Erreger der Geflügelpest darstellen können, gelten weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben. So muss der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall muss auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung in den Stall einzubringen. Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhaltern kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Weiterhin sollte das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Da es in der Umgebung des Landkreises Traunstein auch Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen gab, bleiben Märkte und Ausstellungen derzeit noch verboten. Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind über 1400 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Insgesamt wurden mit Stand 27.04.2021 in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12 Haus- / Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar. Geflügel und Eier können weiterhin ohne Einschränkung gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollen wie sonst auch stets gut erhitzt und durchgegart werden.

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.

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