21.03.2019 

Ausbruch der Fischseuche IHN in der Gemeinde Kirchanschöring amtlich festgestellt

Keine gesundheitliche Gefahr für Menschen

In einer Aquakultur der Gemeinde Kirchanschöring wurde der Erreger der Fischseuche IHN (Infektiösen Hämatopoetischen Nekrose) nachgewiesen. Bei der IHN handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche der Salmoniden, die durch Viren hervorgerufen wird. Im vorliegenden Fall geht es um Regenbogenforellen. Karpfen, Saiblinge und Seeforellen erkranken nicht. Die Fischseuche IHN ist nicht auf den Menschen übertragbar und stellt für Menschen keine gesundheitliche Gefahr dar.

Die Fischseuche IHN wird entweder direkt von Fisch zu Fisch durch Sekrete, Ausscheidungen und erregerhaltigem Wasser übertragen, oder indirekt über kontaminierte Geräte (z. B. Kescher), Transportfahrzeuge oder beispielsweise Schuhwerk. Leitsymptome der Krankheit sind Dunkelfärbung der Haut, hervorstehende Augen (Glotzaugen), sowie eine erhöhte Sterblichkeitsrate.

Die betroffene Aquakultur unterliegt im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung strengen behördlichen Auflagen. Entsprechend der Vorgaben der Fischseuchenverordnung wurden um den Betrieb ein Sperrgebiet und ein Überwachungsgebiet eingerichtet (Karten hierzu finden Sie Anhang). Die im Sperrgebiet liegenden Fischhaltungsbetriebe werden vom Veterinäramt überprüft und die gehaltenen Fische auf Krankheitsanzeichen untersucht. Aufgrund dieses Seuchengeschehens appelliert das Veterinäramt nochmals an alle Fischhaltungsbetriebe im Landkreis Traunstein - soweit noch nicht erfolgt - ihrer Verpflichtung zur Registrierung bzw. Genehmigung gemäß Fischseuchenverordnung nachzukommen.

Für weitere Fragen und für Anmeldungen von Fischhaltungen steht das Veterinäramt Traunstein unter der Telefonnummer 0861 58450 oder veterinaeramtattraunstein [dot] bayern zur Verfügung.

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