23.04.2020 

Ausweitung des Berechtigungskreises für Notbetreuungsangebote ab 27. April

Im Laufe dieser Woche wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine weitere Verlängerung der Betretungsverbote über den 26. April hinaus erfolgen, die mit einer behutsamen Erweiterung der Notbetreuung einhergehen wird.

Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und wegen der Arbeit selbst an der Betreuung gehindert sind, können ab 27. April ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Zuordnung zum Bereich der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ kommt es dabei nicht an.

Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dazu zählen beispielsweise die Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf) oder auch Banken. Diese Regelung galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.

Voraussetzungen für eine Notbetreuung sind immer, dass das Kind

  • keine Krankheitssymptome aufweist,
  • nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

 

Das Formular für die Erklärung zur Berechtigung einer Notbetreuung wird demnächst auf der Homepage des Bay. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php veröffentlicht. Dort findet man auch ein Informationsblatt für Eltern zum Herunterladen oder hilfreiche FAQs zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung.

Durch ein Familienleben dauerhaft auf engstem Raum, kann es in der aktuellen Zeit bei so mancher Familie zu Konflikten und Auseinandersetzungen kommen. Um Eltern auch jetzt mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen zu können, hat das Landratsamt in Kooperation mit der Caritas Traunstein bereit vor am Anfang der Ausgangsbeschränkung ein Elterntelefon unter der Tel. 0861-988 77 610 ins Leben gerufen. Dieses ist von Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr mit erfahrenen Mitarbeitern der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Caritas Traunstein besetzt. Die Beratung erfolgt kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch anonym. Auf dem beigefügten Flyer des Landkreises sind zudem weitere bundesweite Hilfenummern aufgelistet, die ebenfalls Rat und Unterstützung in den verschiedensten Situationen bieten.

« zurück zur Übersicht