12.11.2021 

Bayernweite Testregeln und Testangebote im Landkreis

Bund und Freistaat haben für die Testungen auf das Coronavirus folgende Regeln beschlossen:

Die kostenlosen Bürgertestungen per Antigen-Schnelltest des Bundes (in der Coronavirus-Testverordnung TestV nachzulesen) und die kostenlosen PCR-Tests im Rahmen der bayerischen Jedermann-Testungen sind seit 11.10.2021 abgeschafft. Für ausgewählte Personengruppen bleiben kostenfreie Testmöglichkeiten bestehen.

Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests haben laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem:

  • Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren
  • Schwangere noch bis zum 31.12.2021
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, sofern die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Testungen von engen Kontaktpersonen

 

Weitere Ausnahmen des Bundesministeriums finden Sie in den unten stehenden Tabellen.

Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern weitere Ausnahmen für kostenfreie Tests beschlossen. Dazu gehören Testungen für Beschäftigten und Besuchern bestimmter Einrichtungen, Testungen von Studierenden bis 30.11.21 und Testungen von leicht symptomatischen Kindern. Diese Testungen können lediglich an den beiden kommunalen Testzentren in Traunstein und Trostberg in Anspruch genommen werden.

 

Die PCR-Testungen werden ebenfalls für definierte Personengruppen kostenlos bleiben, z.B. für positiv getestete Personen (Indexpersonen), für enge Kontaktpersonen, bei Meldungen über die Corona-Warn-App, bei einem positiven Antigen-Schnelltest-Nachweis oder PCR-Pooling-Test-Ergebnis, bei Ausbruchsgeschehen oder auch für Beschäftige bestimmter Einrichtungen.

 

Bei symptomatischen Personen werden weiterhin die Krankenkassen im Rahmen der Krankenbehandlung beim Arzt die Kosten der veranlassten Testungen (i. d. R. PCR-Test) übernehmen. Symptomatische Personen können folglich ausschließlich beim Arzt getestet werden. Ob Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.

Für einen genauen Überblick der Ausnahmen für einen kostenlosen PCR-Test oder Antigen-Schnelltests haben wir folgende Übersichtstabellen geschaffen. Hinweis: Es gibt Unterschiede zwischen den Testungen, die in den beiden kommunalen Testzentren in Traunstein und Trostberg angeboten werden können und den weiteren Teststationen im Landkreis.

Folgende asymptomatische Personen haben Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltests in den beiden kommunalen Testzentren des Landkreises Traunstein:

 

Kostenlose Antigen-Schnelltests und PCR-Testungen in den kommunalen Testzentren in Traunstein und Trostberg:

Personenkreis

Testung

Bescheinigung d. Anspruchs

Indexpersonen

PCR-Test

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Isolationsanordnung oder E-Mail vom Gesundheitsamt (mit persönlicher Anrede), oder ein positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt & Ausweis

Enge Kontaktpersonen

PCR-Test

Antigen-Schnelltest

(§ 2 TestV)

Quarantäneanordnung oder E-Mail vom Gesundheitsamt (mit persönlicher Anrede) & Ausweis

Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (oder es erst innerhalb der letzten 3 Monate vor Testung vollendet haben), auch „Schnupfenkinder“

 

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Ausweis

Bis 31.12.21 Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Ausweis

Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben

 

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Bescheinigung über die Studienteilnahme und Ausweis

Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten.

PCR-Test

(Bayerisches Testangebot)

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Ärztliches Zeugnis und Ausweis, ggf. Mutterpass

Schwangere

PCR-Test

(Bayerisches Testangebot)

bis 31.03.2022

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV) bis 31.12.2021

Mutterpass und Ausweis

Stillende bis 17.12.2021

 

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Ausweis und Mutterpass, aus dem aus dem die vorangegangene Schwangerschaft hervorgeht, oder ärztliches Attest

Bei Warnhinweis der Corona-Warn-App

(voraussichtlich auch LUCA)

PCR-Test

Antigen-Schnelltest

(§ 2 TestV)

Warnhinweise der Apps, Ausweis

Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen (§ 3 TestV)

PCR-Test

Antigen-Schnelltest

(§ 3 TestV)

Anordnung durch das Gesundheitsamt, Ausweis

Personen mit positivem Antigen-Schnelltest- oder PCR-Pool-Test-Ergebnis (§ 4b TestV)

PCR-Test

 

positiver Antigen-Schnelltest- bzw. PCR-Pool-Test Nachweis (bei Selbsttest wenn möglich Kassette) & Ausweis mitbringen 

Patienten, Bewohner, Betreute in Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV (bei (Wieder-)Aufnahme) (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 TestV)

Hierzu gehören auch Personen vor einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung

PCR-Test

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

Berechtigungsschein der aufnehmenden Klinik & Ausweis

[Der Berechtigungsschein der Klinik muss beinhalten: 1. Hinweis, dass das Krankenhaus im konkreten Fall eine Testung selbst nicht durchführen kann; 2. Namentlich genannte Person hat Anspruch auf Testung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TestV; 3. Datum der stationären Aufnahme;]

Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 TestV)

PCR-Test

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung, Ausweis

Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 TestV)

PCR-Test

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung, Ausweis

Beschäftigte von ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 TestV)

 

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung, Ausweis

Beschäftigte von sonstigen Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 TestV)

 

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung, Ausweis

Besucher sowie Patienten, Bewohner und Betreute von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 TestV)

 

Antigen-Schnelltest

(Bayerisches Testangebot)

Berechtigungsschein der Einrichtung

Besucher sowie Bewohner von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 TestV)

 

Antigen-Schnelltest

(Bayerisches Testangebot)

Berechtigungsschein der Einrichtung

Studierende bis 30.11.2021

 

Antigen-Schnelltest

(Bayerisches Testangebot)

Studentenausweis/ Studienbescheinigung & Ausweis

Bis 31.12.2021 Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit einem nicht PEI gelistet Impfstoff erfolgt ist

 

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Studienbescheinigung und Impfausweis

 

In den beiden kommunalen Testzentren Traunstein und Trostberg werden jedoch auch alle kostenpflichtigen Testungen (PCR-Tests & Antigen-Schnelltests) angeboten. Die PCR-Testungen können per Rechnung, die Antigen-Schnelltests per Online-Bezahlsystem oder über Kartenzahlung beglichen werden.

Kosten

Antigen-Schnelltest: 11,50 €

PCR-Test: 69 €

 

Welche Antigen-Schnelltests bei sonstigen Leistungserbringern und Teststellen kostenlos durchgeführt werden können entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

 

Kostenlose Antigenschnelltests bei sonstigen Leistungserbringern (z.B. Arztpraxen, Apotheken, private Teststellen):

 

Personenkreis

Testung

Bescheinigung d. Anspruchs

Indexpersonen

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Isolationsanordnung oder E-Mail vom Gesundheitsamt (mit persönlicher Anrede), oder ein positives PCR-Testergebnis, das maximal 21 Tage zurückliegt & Ausweis

Enge Kontaktpersonen

Antigen-Schnelltest

(§ 2 TestV)

Quarantäneanordnung oder E-Mail vom Gesundheitsamt (mit persönlicher Anrede) & Ausweis

Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (oder es erst innerhalb der letzten 3 Monate vor Testung vollendet haben)

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Ausweis

Bis 31.12.21 Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Ausweis

Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten an solchen Studien teilgenommen haben

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Bescheinigung über die Studienteilnahme und Ausweis

Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten (z.B. Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel)

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Ärztliches Zeugnis und Ausweis, ggf. Mutterpass

Schwangere bis 31.12.2021

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Mutterpass und Ausweis

Stillende bis 17.12.2021

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Ausweis und Mutterpass, aus dem aus dem die vorangegangene Schwangerschaft hervorgeht, oder ärztliches Attest

Bei Warnhinweis der Corona-Warn-App

(voraussichtlich auch LUCA)

Antigen-Schnelltest

(§ 2 TestV)

Warnhinweise der Apps, Ausweis

Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen (§ 3 TestV)

Antigen-Schnelltest

(§ 3 TestV)

Anordnung durch das Gesundheitsamt, Ausweis

Patienten, Bewohner, Betreute in Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV (bei (Wieder-)Aufnahme) (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 TestV)

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

 

Berechtigungsschein, Ausweis

Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 TestV)

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung, Ausweis

Beschäftigte von stationären Einrichtun-gen für Menschen mit Behinderung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 TestV)

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung, Ausweis

Beschäftigte von ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 TestV)

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung, Ausweis

Beschäftigte von sonstigen Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 TestV)

Antigen-Schnelltest

(§ 4 TestV)

Berechtigungsschein/Arbeitgeberbescheinigung, Ausweis

Bis 31.12.2021 Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit einem nicht PEI gelistet Impfstoff erfolgt ist

Antigen-Schnelltest

(§ 4a TestV)

Studienbescheinigung und Impfausweis

 

An folgenden Teststellen werden auch die kostenpflichten Antigen-Schnelltestungen angeboten.

 

Sollte eine Teststelle hierbei nicht angeführt sein, so liegen uns von der Teststelle noch keine Informationen zur Durchführung der kostenpflichten Testungen vor. Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Teststelle und erkundigen Sie sich, ob eine kostenpflichtige Testung dort angeboten wird.

 

Kostenpflichtige PCR-Testungen können prinzipiell auch von weiteren Leistungserbringern durchgeführt werden. Ob davon gebraucht gemacht wird, obliegt den Leitungserbringern. Von allen Teststellen, an welchen die kostenpflichtigen Antigen-Schnelltestungen angeboten werden, müssen auch die kostenlosen Antigen-Schnelltestungen angeboten werden.

 

Apotheken

  • St. Hubertus-Apotheke, Hauptstr. 18, 83313 Siegsdorf
  • Löwen Apotheke, Adlgasser Str. 9, 83334 Inzell
  • Bavaria-Apotheke, Rathaus Inzell, 83334 Inzell
  • Marien-Apotheke Siegsdorf, Hauptstr. 20/22, 83313 Siegsdorf

 

Sonstige

  • Kreisjugendring Traunstein, Schützing 2, 83339 Chieming (Jugendzeltplatz Chieming)
  • Reha-Med GbR, Sonntagshornstr. 8, 83278 Traunstein, Sport-und Therapiezentrum Traunstein-Haslach
  • Teststation Reit im Winkl, Tiroler Str. 37, Rathausplatz 3, 83242 Reit im Winkl, Festsaal Reit im Winkl
  • Teststelle Pletschach bei Bergen, Staudacher Str. 65, 83346 Bergen, Testbeginn ab 18.10.2021
  • DKS Medical GmbH Teststelle Ruhpolding, Bahnhofstr. 7, 83324 Ruhpolding, Bahnhofsgebäude, nur Kartenzahlung möglich via Onlinebuchung und Paypal
  • DKS Medical GmbH Teststelle Grassau, Bahnhofstr. 140, 83224 Grassau, Parkplatz KFZ Betrieb Maier, nur Kartenzahlung möglich via Onlinebuchung und Paypal
  • Wirtschaft und Leben Chiemgau e.V., Schaumburgerstr. 3, 83278 Traunstein
  • Marx Reisen, Strohhof 8, 83413 Fridolfing
  • DLRG OV Traunstein-Siegsdorf e.V., Wimpasinger Str. 2, 83278 Traunstein
  • BRK Traunstein, Mühlwiesen 3, 83278 Traunstein, Testzentrum Mühlwiesen
  • BRK Trostberg, Saliteraustr. 24, 83308 Trostberg, Testzentrum Saliterau

 

Bei den Apotheken und sonstigen Anbietern belaufen sich die Preise voraussichtlich auf 10 – 20 Euro. Hierbei gilt: Bund und Freistaat haben keine einheitliche Preisgestaltung vorgesehen. Die Preisentwicklung richtet sich nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen.  

 

Besucher sowie Patienten, Bewohner und Betreute von ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe und sonstigen Einrichtungen (§ 4 Abs. 2 TestV) können weder in einem kommunalen Testzentrum, noch an einer sonstigen Teststelle kostenlos getestet werden. Eine kostenlose Testung dieser Personengruppe ist lediglich möglich, wenn der Schnelltest von der jeweiligen Einrichtung selbst beschafft und durchgeführt oder überwacht wird.

Link zur Testverordnung des Bundes: https://bit.ly/3uVLptn

 

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