31.03.2020 

Beerdigungen während des Coronavirus bleiben möglich

Ein Todesfall stellt in jeder Situation eine große seelische Belastung dar. Einige Betroffene stellen sich aktuell zusätzlich noch die Fragen, ob in Zeiten der vorläufigen Ausgangsbeschränkung überhaupt eine Beerdigung möglich ist, wo doch das Verlassen nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt sei. Hier wurde eine entsprechende Regelung geschaffen, damit dennoch Abschied genommen werden kann. Beerdigungen im engsten Familienkreis dürfen weiterhin durchgeführt werden und brauchen keine Ausnahmegenehmigung. Jedoch sind hinsichtlich der Trauergemeinschaft und bei der Durchführung der Beerdigung einige Punkte zu beachten.

 

Teilnehmerkreis:

  • Die Trauergesellschaft umfasst nur Familienmitglieder aus dem engsten Familienkreis.
  • Eine Teilnahme von Dritten, insbesondere von Freunden, Bekannten und Kollegen ist nicht gestattet.
  • Die Teilnahmezahl beträgt ohne die Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Geistlichen möglichst 10, maximal jedoch 15 Personen.
  • Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
  • Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.

 

Weitere Vorgaben zur Vermeidung von Infektionen:

  • Die teilnehmenden Personen haben einen Abstand von 1,5 m zueinander anzustreben.
  • Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind unzulässig.
  • Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
  • Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind nicht zulässig.
  • Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig.
  • Soweit die Möglichkeit besteht, ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.
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