02.06.2021 

Befahren der Alz im Landschaftsschutzgebiet

Das Obere Alztal erstreckt sich von der Alzbrücke in Seebruck entlang der Alz bis zur Traunmündung in Altenmarkt und schlängelt sich in einem natürlichen, weitgehend unverbauten Flussbett durch naturnahe Landschaft. Wegen der Schönheit und besonderen Bedeutung für Natur und Landschaft ist dieses Gebiet unter Schutz gestellt. Besonders zum Schutz der brütenden Wasservögel (beispielsweise Eisvogel und Zwergtaucher) ist das Befahren der Alz mit allen Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern (u.a. Boote, Kanus, Kajaks, SUP, Luftmatratze, Schwimmreifen) jedes Jahr bis 30. Juni verboten. In der Zeit ab 01. Juli sollen zum Fahren mit Wasserfahrzeugen nur die ausgeschilderten Einlass- und Ausstiegsstellen genutzt werden. Bei den sonstigen Uferbereichen handelt es sich größtenteils um geschützte Feuchtwiesen, Schilfflächen und Ufergehölze. Durch Anlanden werden diese beeinträchtigt und die Tierwelt gestört. Um den besonders wertvollen Lebensraum für die Vogelwelt auf der Schilfinsel nordwestlich von Truchtlaching, dem sogenannten „Bifuß“, nicht zu gefährden, ist das Betreten der Insel und das Befahren des linken Armes der Alz ganzjährig nicht gestattet.

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