11.06.2019 

Befahrungsverbot der Alz im Landschaftsschutzgebiet „Oberes Alztal“

Das Obere Alztal erstreckt sich von der Alzbrücke in Seebruck entlang der Alz bis zur Traunmündung in Altenmarkt. Es schlängelt sich in einem natürlichen, weitgehend unverbauten Flussbett durch naturnahe Landschaft. Wegen seiner Schönheit und der besonderen Bedeutung für Natur und Landschaft ist dieses Gebiet unter Schutz gestellt. Nicht zuletzt zum Schutz der brütenden Wasservögel ist das Befahren der Alz mit allen Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern wie beispielsweise Booten, Kanus, Kajaks, SUP, Luftmatratzen, Schwimmreifen jedes Jahr bis 30. Juni verboten. Ab dem 01. Juli sollen zum Fahren mit Wasserfahrzeugen nur die ausgeschilderten Einlaß- und Ausstiegsstellen genutzt werden. Bei den weiteren Uferbereichen handelt es sich überwiegend um geschützte Feuchtwiesen, Schilfflächen und Ufergehölze. Diese können durch Anlanden beeinträchtigt werden und die Tierwelt stören. Um den besonders wertvollen Lebensraum für die Vogelwelt auf der Schilfinsel nordwestlich von Truchtlaching, dem sogenannten „Bifuß“ nicht zu gefährden, ist das Betreten der Insel und das Befahren des linken Armes der Alz ganzjährig nicht gestattet.

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