10.05.2022 

Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel im Landkreis Traunstein aufgehoben – Geflügelmärkte wieder möglich

Aufgrund einer aktuellen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Geflügelpestgeschehen in Bayern werden die per Allgemeinverfügung vom 10.12.2022 angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Traunstein wieder aufgehoben. Somit ist auch wieder die Durchführung von Geflügelmärkten und Ausstellungen möglich.

Auch wenn das Geflügelpestgeschehen aktuell rückläufig ist, stellen Wildvögel noch immer ein Reservoir für den Erreger der Geflügelpest dar. Es ist zu befürchten, dass, wie im vergangenen Jahr, der Geflügelpesterreger auch über die Sommermonate hinweg auf niedrigem Niveau in Deutschland vorhanden bleibt. Deshalb sollte noch immer ein Überspringen auf Haus- und Nutzgeflügel bereits im Vorfeld wirksam verhindert werden.

 

Folgende Verhaltensempfehlungen sollten beachtet werden:

  • Der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall sollte auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden
  • Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung in den Stall einzubringen
  • Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden
  • Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhaltern kein Futter angeboten wird
  • Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind
  • Das Geflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden

 

Weiterhin sind Halter von mehr als 1000 Stück Geflügel dazu verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ganzjährig einzuhalten. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit  unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar. Geflügel und Eier können weiterhin ohne Einschränkung gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollen wie sonst auch stets gut erhitzt und durchgegart werden.

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