02.12.2021 

Biotonnenabfuhr im Landkreis Traunstein in den Wintermonaten

Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, Ihre Biotonne regelmäßig an den Leerungstagen zur Abholung bereitzustellen, auch wenn diese nur teilweise gefüllt ist. Hierzu Astrid Steinkirchner, Leiterin des Sachgebiets Abfallwirtschaft im Landratsamt: „Die Leerung kann nur erfolgen, wenn die Tonnen am Abfuhrtag spätestens bis 06:00 Uhr mit geschlossenem Deckel am Straßenrand bereitstehen.“ Die Leerungstermine können dem Abfuhrkalender oder online entnommen werden. Über die AbfallApp können sich alle Bürger an Termine über den Abfallwecker erinnern lassen.

 

Bei winterlichen Temperaturen kommt es immer mal wieder vor, dass feuchter Bioabfall an den Innenwänden oder am Boden der Tonne festfriert. Vor allem Essensreste frieren an der Innenwand des Biomüllbehälters fest, lösen sich nicht bei der Leerung und bilden einen Pfropfen, der in der Tonne verbleibt. Dies hat zur Folge, dass die Biotonne teilweise gar nicht oder nicht komplett geleert werden kann. Um dies zu vermeiden, sollte der Boden des Biomüllbehälters mit aufsaugfähigem Papier, Eierkartons oder Ästen ausgelegt werden. Diese sorgen für kleine Luftpolster und vermindern so das Festfrieren. Sollten Bioabfälle doch einmal in der Tonne festgefroren sein, können sie mit einem flachen Gerät, wie einem Spaten oder einem längeren Stock/Stab, sehr vorsichtig von der Innenwand gelöst werden. Der Müll in der Tonne soll generell locker gehalten und nicht gepresst werden. Feuchte Abfälle kann man auch extra in Zeitungspapier einwickeln. „Vermeiden Sie auch das Einfüllen von Flüssigkeiten in die Biotonne. Da die Biotonne nicht zur Altpapierentsorgung vorgesehen ist, bitten wir Sie nur kleinere Mengen an Zeitungspapier zu verwenden. Sofern es möglich ist, sammeln Sie bitte den Bioabfall im Außenbereich in einem kleinen Behälter, da abgekühlter oder gefrorener Bioabfall in der Tonne weniger festfriert. Ideal wäre ein frostsicherer Standort für die Biotonne, beispielsweise in der Garage oder unter einem Dach. Wenn Ihre Bioabfälle dennoch in der Tonne festfrieren und eine Entleerung nicht oder nur teilweise erfolgen kann, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass in diesen Fällen kein Anspruch auf eine extra Nachleerung besteht, da es sich hier um Fälle von höherer Gewalt handelt“, so Steinkirchner.

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