17.06.2020 

Demonstrationsverbot auf dem Traunsteiner Stadtplatz wird aufgehoben

Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden

Das Demonstrationsverbot auf dem Traunsteiner Stadtplatz wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Landratsamt hat in Abstimmung mit der Stadt Traunstein beschlossen, dass derartige Versammlungen angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens wieder möglich sind. Gleichzeitig betonen Landratsamt und Stadt, dass eine Demonstration am Stadtplatz nur stattfinden kann, wenn die Versammlung spätestens 48 Stunden vorher beim Landratsamt angemeldet wird und die notwendigen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Eine zentrale Sicherheitsbestimmung lautet, dass immer jeweils nur eine Demonstration stattfinden darf, an der zudem nicht mehr als 100 Personen teilnehmen. Weiterhin ist zwischen allen Teilnehmern grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren und jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmern oder Dritten zu vermeiden. „Uns ist es wichtig, das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit der Bürger zu wahren“, betonen Landrat Siegfried Walch und Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer. Die in den letzten Wochen genutzten Plätze wie beispielweise der Stadtpark oder der Salinenpark stehen weiterhin für Demonstrationen zur Verfügung.

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