26.10.2020 

Die Ampel steht auf DUNKELROT - Diese Maßnahmen gelten aktuell im Landkreis Traunstein

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein liegt aktuell über dem Wert von 100. Damit gelten gemäß der „Corona-Ampel“ des Freistaats Bayern und der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Traunstein folgende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung:

 

Zwingende Maskenpflicht auch

- auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen) von öffentlich zugänglichen Gebäuden,

- auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte sowie für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann,

- an allen Schulen in allen Jahrgangsstufen (auch am Platz),

- sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Freizeit- und Kulturstätten (Theatern, Kinos und sonstigen Bühnen) auch am Platz.

 

Es wird eine Sperrstunde um 21 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 21 Uhr darf an Tankstellen etc. kein Alkohol verkauft werden.

 

Weitere Veranstaltungen werden auf maximal 50 Personen begrenzt, dies gilt z.B. für

- Vereinssitzungen

- Parteisitzungen

- Sportveranstaltungen (Zuschauer)

- Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind

- kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten

- Kinos​

Ausnahmen:

- Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften

- Öffentliche Versammlungen (Demonstrationen) unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen

 

Private Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) und Kontakte im öffentlichen und privaten Raum (z.B. auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.

 

Besuchsbeschränkung für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie Seniorenresidenzen: Für jeden Patienten/Bewohner nur noch ein Besucher pro Tag, bei Minderjährigen sind auch beide Erziehungsberechtigte gemeinsam an einem Tag möglich.  

 

Feste Gruppen und Maskenpflicht für Personal in Kindergärten und Kindertagesbetreuungseinrichtungen.

 

Das Beschränkungskonzept gilt solange, bis die Schwellenwerte bzw. der Signalwert bei der 7-Tage-Inzidenz mindestens eine Woche lang unterschritten wurde.

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