20.07.2020
Flohmärkte ab sofort wieder erlaubt
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung vom 19.06.2020 das Abhalten von Flohmärkten wieder erlaubt.
Weitere Informationen sind hier nachzulesen.
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung vom 19.06.2020 das Abhalten von Flohmärkten wieder erlaubt.
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