25.01.2021 

Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung

 

 

Derzeit sind die gelieferten Impfstoffmengen immer noch sehr knapp. Gibt es eine Warteliste für Impftermine, für die ich mich anmelden kann?

A: Sie können sich ab sofort über das neue Internet-Portal https://www.impfzentren.bayern/ registrieren und erhalten dann eine Nachricht, sobald Impftermine verfügbar sind. Bitte beachten Sie aber, dass dieses System des Freistaats derzeit die Verwendung einer E-Mail-Adresse nur einmalig zulässt. Jede Person braucht für eine Anmeldung damit eine eigene E-Mail-Adresse. Wann immer möglich sollte eine Online-Registrierung erfolgen.

Eine Vormerkung ist – sofern die Möglichkeit einer Online-Terminreservierung nicht besteht – auch wieder telefonisch unter Tel. 08621 50 800 durchführbar. Die Hotline des Impfzentrums ist täglich, auch am Wochenende, von 9 Uhr bis 20 Uhr besetzt. Bitte beachten Sie, dass besonders am Vormittag die Anruferzahl sehr hoch ist. Nutzen Sie bitte auch die Nachmittags- und Abendstunden sowie die Wochenendzeiten. Zudem gilt: Sie müssen sich nur einmal registrieren und werden automatisch kontaktiert, sobald Sie an der Reihe sind. Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum ist daher nicht erforderlich. Bitte verzichten Sie auch auf Nachfragen, da dies die Kapazitäten der Impfzentren belastet und zu Verzögerungen im Ablauf der Terminvereinbarungen führt.

Ich bin leider nicht mehr so mobil. Gibt es die Möglichkeit von Hausbesuchen?

A: Der Landkreis Traunstein hat einen Impfbus beschafft, welcher im Februar in Betrieb genommen werden soll. Dabei ist zwar immer noch eine Anfahrt notwendig, aber bei weitem nicht so lange wie nach Altenmarkt. Bitte beachten Sie dazu auch das beigefügte Merkblatt. Direkte Hausbesuche sind derzeit leider nicht möglich. Der Impfstoff darf zudem aufgelöst nicht mehr transportiert werden. Somit würden beispielsweise bei einer Einzelperson fünf Impfdosen verloren gehen. Aktuell wird aber auch an Impfstoffen gearbeitet, mit welchen ein Besuch möglich ist.

Mein Ausweis ist abgelaufen. Kann ich meinen Impftermin dennoch wahrnehmen?

A: Ja, eine Impfung ist dennoch möglich. Bringen Sie zu dem vereinbarten Termin aber unbedingt das abgelaufene Dokument als Nachweis für die Anspruchsberechtigung mit.

Ich finde meinen Impfpass nicht mehr. Muss ich mir beim Hausarzt vor der Impfung einen Neuen ausstellen lassen?

A: Nein. Falls Sie Ihren Impfpass verlegt haben, erhalten Sie bei Ihrem Impftermin als Nachweis eine entsprechende Impfbescheinigung.

Welche ärztlichen Unterlagen soll ich mitbringen?

A: Bringen Sie bitte Ihren Medikamentenplan, bei vorhandenen Allergien Ihren Allergiepass und den letzten vorhandenen Arztbrief eines Klinikaufenthalts mit. Dazu benötigen wir auch das Ihnen bereits zugesandte Aufklärungsblatt und das Anamnese- und Einwilligungsblatt.

In der Europäischen Union wurde ein zweiter Impfstoff zugelassen. Wer entscheidet, wer welchen Impfstoff bekommt – kann ich das selbst wählen?

A: Das hängt davon ab, welche Impfstoffe wie verfügbar sind. Grundsätzlich entscheidet der behandelnde Arzt im Rahmen der Therapiefreiheit über die konkrete Durchführung der Impfung. Da aktuell die Moderna-Impfstoffe aufgrund der geringen Liefermenge und anderen Handhabung nur für die Personengruppe des medizinischen Personals verwendet wird, erfolgt im Impfzentrum aktuell nur eine Verabreichung des BioNTech-Impfstoffes.

Bei den aktuell zugelassenen Impfstoffen muss ich mich zwei Mal impfen lassen. Wie bekomme ich den zweiten Termin?

A: Wenn Sie den ersten Impftermin wahrnehmen, wird mit Ihnen auch der zweite Impftermin festgelegt. Der Impfstoff von Biontech/Pfizer wird nach drei Wochen zum zweiten Mal verabreicht, um sicherzugehen, dass ein Impfschutz gegen das Virus erreicht wird.

Ich habe gehört, dass Personen, die regelmäßig den Blutverdünner „Marcumar“ einnehmen müssen, nicht geimpft werden können. Stimmt das?

A: „Marcumar“ kann ein Impfhindernis darstellen. Solange der INR-Wert (International Normalized Ratio – ein labormedizinischer Parameter) aber nicht größer als 2,8 ist, kann die Person geimpft werden. Zur Bestimmung dieses Wertes ist ein Test durch den Hausarzt erforderlich, welcher zum Zeitpunkt der Impfung nicht älter als 14 Tage sein darf.

Überall hört man, dass die Impfstoffe in Rekordzeit entwickelt wurden. Auch von Notfall-zulassungen und Schnellverfahren wird gesprochen. Ist beispielsweise der Impfstoff von BioNTech überhaupt sicher?

A: Vor der Zulassung muss ein Impfstoffkandidat sämtliche Phasen in der Arzneimittel-entwicklung erfolgreich durchlaufen. In der Europäischen Union werden die Covid-19-Impfstoffe von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) in einem zentralen Zulassungsverfahren bewertet. Die Zeitgewinne ergeben sich u.a. durch eine gleichzeitige Abwicklung von klinischen Prüfungsphasen. Die Anforderungen an die Unbedenklichkeit von Impfstoffen sind aber die gleichen wie für jeden anderen Impfstoff in der EU und werden trotz der Pandemie nicht gesenkt.

Kann diese neue Art der mRNA-Impfstoffe denn nicht mein eigenes Erbgut verändern?

A: Die mRNA beinhaltet die genetische „Bauanleitung“ für ein bestimmtes Virus-Merkmal (Virus-Antigen). Bei den aktuellen Covid-19-Impfstoffen sind dies die nicht infektiösen Spike-Proteine, die auf der Hülle der Corona-Viren sitzen. Die Zellen im Körper stellen dann anhand der Informationen auf der mRNA, auch Boten-RNA genannt, selbst diese Spike-Proteine her. Das Immunsystem erkennt sie als "fremd" und produziert schützende Antikörper sowie andere Immun-Zellen. Die mRNA ist damit ein reiner Informationsüberbringer. Die DNA im Körper und die mRNA aus den Impfstoffen haben eine unterschiedliche chemische Struktur. In menschlichen Zellen gibt es kein Enzym, das der RNA den Weg zurück in die DNA, also die Erbinformation, eröffnet.

Ich kenne mich in der Gemeinde Altenmarkt leider überhaupt nicht aus. Wo kann ich das Impfzentrum genau finden?

A: Das Impfzentrum befindet sich in der Containeranlage am Aubergtunnel. Die Adresse lautet Trostberger Straße 10, 83352 Altenmarkt an der Alz

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