Führerschein-Pflichtumtausch
Der Bund hat am 15. Februar 2019 den stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen. Alle Führerscheine, die vor 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 gegen einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein ausgetauscht werden.
Der Pflichtumtausch betrifft folgende Führerscheine:
- Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
- Unbefristete Scheckkartenführerscheine, die von 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt werden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt der Umtausch gestaffelt. Inhaber der grauen bzw. rosa Altführerscheine mit Geburtsjahr von 1953 bis 1970 werden darauf hingewiesen, dass der Pflichtumtausch bereits erfolgt sein sollte. Mit Ablauf der für diese Geburtsjahre festgelegten Umtauschfrist verloren die Altführerscheine ihre Gültigkeit. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen.
Inhaber der Fahrerlaubnis mit Geburtsjahr ab 1971 werden gebeten, ihren grauen bzw. rosa Papierführerschein bis zum 19. Januar 2025 gegen den Scheckkartenführerschein umzutauschen.
Bis 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger mit Fahrerlaubnis im Besitz eines befristeten EU-Scheckkartenführerscheins sein, unabhängig davon, ob sie einen grauen bzw. rosa Papierführerscheine oder bereits einen unbefristeten Scheckkartenführerschein besitzen.
Weitere Informationen zur Beantragung des Scheckkartenführerscheins erhalten Sie bei der Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes auf der Website www.traunstein.com oder telefonisch unter 0861 58 – 7686 oder -7047.