09.01.2019 

Hinweise zur Schneelast auf Dächern

Aufgrund der laut Wettervorhersage anhaltenden Schneefälle in den nächsten Tagen empfiehlt das Landratsamt Traunstein je nach Einzelfall, die Dächer von den Schneelasten zu befreien. Die für das Dachtragwerk zulässige Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung, ob das Dach vorsorglich vom Altschnee befreit werden muss oder ob das Dach mit dem vorhandenen Altschnee noch in der Lage ist, den angekündigten Schneezuwachs schadlos aufzunehmen, durch den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten der baulichen Anlage zu treffen ist.

Vor Betreten des Daches ist jedoch stets darauf zu achten, dass die Dacheindeckung für ein Betreten geeignet ist. Um Unfälle zu verhindern, müssen Personen bei der Räumung des Daches gesichert werden. Besonderes Augenmerk ist wegen der Absturzgefahr auch darauf zu legen, dass vom Schnee und Eis überdeckte Dacheinbauten, z. B. Dachflächenfenster, nicht betreten werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Betreten des Daches ein Fachunternehmen eingeschaltet werden, das beurteilen kann, ob ein gefahrloses Betreten des Daches möglich ist.

Weitere Informationen finden sich im Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

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