02.10.2019 

Hoch- und Tiefbauaufträge des Landkreises: Fast 60 Prozent gehen an heimische Unternehmen

 

Fast 60 Prozent der Aufträge des Landkreises Traunstein im Hoch- und Tiefbaubereich gingen in den Jahren 2017 und 2018 an heimische Firmen. Das geht aus einer Auswertung des Landratsamtes Traunstein hervor. Trotz der strengen Vorgaben des Vergaberechts verblieben damit 24,8 Millionen Euro des ausgeschriebenen Auftragsvolumens bei Firmen im Landkreis. „Das stärkt regionale Wertschöpfung, sichert Arbeitsplätze und unterstreicht nicht zuletzt die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Betriebe. Ich bin sehr froh, dass wir als Landkreis eine so gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen in der Region pflegen“, erklärt Landrat Siegfried Walch. Fast 10 Prozent des Auftragsvolumens ging in die Nachbarlandkreise Berchtesgadener Land, Rosenheim, Mühldorf und Altötting. Insgesamt verlieben über 80 Prozent der Vergabemittel in Oberbayern und über 90 Prozent in Bayern. Lediglich 0,3 Prozent des Auftragsvolumens ging in andere EU-Staaten.

Hintergrund der Analyse ist die im April 2016 in Kraft getretene Reform des Vergaberechts, bei der drei neue EU-Richtlinien umgesetzt wurden. „Demnach entscheidet sich nun nach den sogenannten EU-Schwellenwerten, welche vergaberechtlichen Vorgaben zu beachten sind – beispielsweise, ob eine EU-weite Ausschreibung erfolgen muss“, erläutern Martin Aschauer (Sachgebietsleiter Hochbau) und Gerhard Seehuber (Sachgebietsleiter Tiefbau) vom Landratsamt Traunstein: „Als Verwaltung sind wir natürlich an die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vergaberichtlinien gebunden und müssen am Ende immer das wirtschaftlichste Angebot wählen.“ Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Netto-Schwellenwert seit 01. Januar 2018 derzeit bei 221.000 Euro (2017: 209.000 Euro), für Bauaufträge bei 5.548.000 Euro (2017: 5.225.000 Euro). Gerade bei Großprojekten wie dem derzeit laufenden Neubau der Realschule Trostberg oder größeren Baumaßnahmen an den Kreisstraßen werden diese „Wertgrenzen“ maßgebend für eine EU-weite Ausschreibung. Denn auch wenn der Auftrag auf mehrere „Lose“ und damit eventuell verschiedene Firmen vergeben wird, ist nach den gesetzlichen Regelungen für die Ausschreibung der geschätzte Gesamtwert zu Grunde zu legen.

 

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