31.03.2021 

Impfungen mit AstraZeneca uneingeschränkt nur für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat gestern Abend nach geänderter Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) Folgendes beschlossen: Aufgrund der in seltenen Fällen nach der Impfung mit AstraZeneca aufgetretenen Thrombosen in Kombination mit Thrombopenien (v.a. sogenannte Sinusvenenthrombosen) kommen die COVID-19 Vaccine AstraZeneca, beginnend ab dem 31.03.21, uneingeschränkt nur noch bei Personen zum Einsatz, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Eine Verwendung des AstraZeneca Impfstoffs unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse und Entscheidung der impfwilligen Person nach sorgfältiger Aufklärung möglich. Damit sollen Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, künftig in der Regel mit den weiteren vorhandenen Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna versorgt werden.

Das Impfzentrum für den Landkreis Traunstein informiert derzeit alle Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für eine Impfung mit AstraZeneca vorgesehen waren, über die Terminabsage. Dies geschieht entweder per SMS/E-Mail oder Telefon – je nachdem, auf welche Weise die Anmeldung erfolgt ist. Es handelt sich hierbei um ca. 30 Termine für den heutigen Tag. Sobald ein anderer Impfstoff zur Verfügung steht, erhalten diese Personen einen neuen Termin. Der Impfstoff von Astrazeneca soll für die Menschen weiter verimpft werden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Studien zeigen weiterhin, dass dies ein hochwirksamer Impfstoff ist, der gegen schwere Krankheitsverläufe wirkt.

Für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, stellt sich die Frage, wie mit den Zweitimpfungen zu verfahren ist. Dabei ist wichtig: Die Impfungen mit AstraZeneca haben in Deutschland Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Unabhängig davon, dass einige Länder Termine zur Zweitimpfung mit AstraZeneca früher als nach zwölf Wochen bereits vergeben haben, besteht auch für die zu Beginn der AstraZeneca-Impfung in Deutschland Erstgeimpften laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai. Wie nun eine Zweitimpfung durchgeführt wird, kann aktuell noch nicht genau mitgeteilt werden. Die ständige Impfkommission erarbeitet hierzu schnellstmöglich eine Stellungnahme. Neben einer Zweitimpfung mit AstraZeneca, wird auch eine Zweitimpfung mit einem anderen Impfstoff als mögliche Option seitens der STIKO diskutiert. In jedem Fall wird sichergestellt, dass alle Zugang zu einem Impfschema mit in der EU zugelassenen Impfstoffen haben werden, um eine volle Schutzwirkung zu erreichen. Wir informieren Sie hierüber zu gegebener Zeit und bitten darum, von Anfragen zu anstehenden Zweitimpfungen aktuell abzusehen, da hierüber keine verlässlichen Informationen gegeben werden können.

Der Anteil des AstraZeneca-Impfstoffs betrug bei den jüngsten Lieferungen etwa 40 Prozent der Gesamtliefermenge. Liefermengenstärkster Impfstoff bleibt weiterhin Biontech/Pfizer. Moderna wird aktuell nur in sehr geringen Umfang geliefert. Die aktuellen Planungen des Freistaats gehen jedoch in die Richtung, dass AstraZeneca für die Hausarztpraxen verwendet wird. Heißt: Die AstraZeneca-Liefermenge an das Impfzentrum wird sinken.

« zurück zur Übersicht