Informationen des Veterinäramtes Traunstein zur Geflügelpest: Präventive Schutzmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel wieder empfohlen
Seit Anfang Oktober werden in ganz Deutschland zahlreiche Fälle von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, festgestellt. Besonders betroffen sind derzeit Kraniche auf ihrem Flug in den Süden. Inzwischen wurde das Virus auch bei einer verendeten Wildgans im Landkreis Altötting, Gemeindebereich Kirchweidach, nachgewiesen. Zuvor war bereits ein Fall in einem Nutzgeflügelbetrieb im Landkreis Dingolfing-Landau aufgetreten. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass über den Vogelzug auch im Landkreis Traunstein infizierte Wildvögel auftreten. Bislang wurden dem Veterinäramt Traunstein jedoch keine Auffälligkeiten gemeldet.
Für Spaziergänger an Seen und Flüssen besteht nach aktuellem Stand keine Gefahr. Eine Übertragung des Virus auf den Menschen erfolgte in der Vergangenheit fast ausschließlich durch engen und langanhaltenden Kontakt mit erkranktem Hausgeflügel – etwa in Regionen, in denen Menschen und Tiere unter einem Dach leben. Solche Bedingungen liegen in Deutschland nicht vor. Tote oder kranke Vögel sollten dennoch nicht berührt oder eingesammelt werden. Funde mehrerer verendeter oder erkrankter Wasser-, Raben- oder Greifvögel sind umgehend dem Veterinäramt Traunstein zu melden – idealerweise unter Angabe der Fundkoordinaten. Einzelne tote Tauben oder Singvögel müssen nicht gemeldet werden. Geflügelfleisch und Eier können weiterhin ohne Einschränkungen verzehrt werden, sofern die üblichen Hygieneregeln beachtet werden. Wie grundsätzlich üblich, sollte Geflügelfleisch stets gut durchgegart verzehrt werden.
Das oberste Ziel der derzeitigen Maßnahmen muss sein, ein Überspringen auf Haus- und Nutzgeflügel bereits im Vorfeld wirksam zu verhindern. Bereits in den vergangenen Jahren haben diese Schutzmaßnahmen eine Ausbreitung der Geflügelpest in unsere Geflügelbestände verhindert. So sollte der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung in den Stall einzubringen. Vor und nach Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhaltern kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Verfüttern Sie keine Geflügelteile und Eierschalen. Weiterhin sollte das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Schadnager können ebenfalls zur Verbreitung von Krankheiten beitragen und sollten daher bekämpft bzw. von Geflügelhaltungen ferngehalten werden. Falls es in einem Geflügelbestand zu einer Häufung von Erkrankungs- oder Todesfällen kommt, so ist dies dem Veterinäramt Traunstein (Tel.: 0861/58-450) unverzüglich zu melden.
Um im Falle eines Ausbruchs die Seuche frühzeitig und gezielt bekämpfen zu können, müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt gemeldet sein. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen zählen dazu auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln.
Wer seine Geflügelhaltung bisher noch nicht angezeigt hat, wird gebeten, dies umgehend beim Landratsamt Traunstein – Veterinäramt, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein ( E-Mail: veterinaeramt@traunstein.bayern ) nachzuholen.
In der Meldung genügen folgende Angaben: Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl der Tiere, Nutzungsart (z. B. Mast oder Zucht) sowie der Standort der Haltung. Alternativ kann das Formular „Anzeige einer Geflügelhaltung“ auf der Homepage des Landratsamtes verwendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Hobbyhalter dieser Meldepflicht unterliegen.
