09.04.2021 

Informationen zum Schulbetrieb im Landkreis Traunstein in der Kalenderwoche 15 (12. – 18. April 2021)

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein liegt laut Robert Koch-Institut heute bei 177,6. Damit gilt nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Schulen sowie für Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige für die kommende Kalenderwoche 15 (Montag, 12. – Sonntag, 18. April 2021) Folgendes:

  1. In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe bzw. der Grundschulstufe Förderzentren, die nach dem allgemeinen Lehrplan unterrichten, in der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien, der Fachoberschulen und des Gymnasiums und den entsprechenden Stufen der Abendgymnasien und Kollegs sowie in den Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
  2. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
  3. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen.

Während des Distanzunterrichts bieten Schulen – allerdings nur im Rahmen des jeweils personell und räumlich Möglichen – eine Notbetreuung an. Für diese können die Schüler jedoch nur angemeldet werden, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Aktuelle Informationen zu Tagesbetreuungsangeboten für Kinder und Jugendliche zur Notbetreuung sind auf der Internetseite des  Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einzusehen. Der Begriff „Abschlussklassen“ bezieht sich auf Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen.

Diese Regelung gilt für die gesamte Kalenderwoche 15 – unabhängig davon, wie sich der Inzidenzwert im Lauf der Woche entwickelt.

Am Freitag, den 16. April 2021 wird über das weitere Vorgehen für die KW 16 entschieden.

Der Freistaat Bayern hat am 07.04.2021 eine generelle Testpflicht durch Schnelltests an Schulen eingeführt. Bei Fragen ist das Gesundheitsamt des Freistaats Bayern oder das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zuständig. Weitere Informationen dazu liegen noch nicht vor.

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.

FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen finden Sie hier.

Informationen zur Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

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