27.03.2020 

Insgesamt 158 bestätigte Corona-Fälle im Landkreis Traunstein

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Gesundheitsamtes Traunstein liegen mittlerweile insgesamt 158 bestätigte Corona-Fälle vor. Das Gesundheitsamt Traunstein ermittelt derzeit die Kontaktpersonen aller betroffenen Patienten und leitet die notwendigen Maßnahmen ein. Alle Personen werden medizinisch versorgt.

In den Standorten der Kliniken Südostbayern im Landkreis Traunstein werden derzeit insgesamt 19 Coronavirus-Patienten behandelt, davon befinden sich fünf Patienten in intensivmedizinischer Betreuung.

Ein mit dem Coronavirus infizierter 68-jähriger Mann ist aufgrund verschiedenster Vorerkrankungen und einer COVID-19-Infektion verstorben. Damit liegen im Landkreis Traunstein insgesamt drei Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus vor.

Stand: 27.03.2020  15:00 Uhr

Datum:

W

M

gesamt

27.03.2020

67

91

158

26.03.2020

61

84

145

Geheilte (gesamt)

 

10

 

Bitte beachten Sie:

Die Zahl gibt die Summe aller jemals gemeldeten Infektionen wieder. Dazu zählen auch Personen, die längst wieder gesund und virenfrei sind. Die Zahl kann also nur steigen, von ihr wird nichts mehr abgezogen.

Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen ist eine allgemeine Kontaktminimierung eines der effektivsten Mittel. Generell sollte besonders zu älteren oder vorerkrankten Menschen, die eine besondere Risikogruppe darstellen, jeder unnötige direkte Kontakt vermieden werden. Zudem empfehlen wir, dass die allgemeinen Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie eine gute Händehygiene und der Verzicht auf Händeschütteln beachtet werden. Auf diese Weise kann jeder Einzelne seinen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung leisten - etwa indem er überlegt, ob und wann er wirklich nach draußen gehen muss.

Hinweis: Teilweise wird auf Sozialen Netzwerken vor Personen gewarnt, die sich als Angehörige des Gesundheitsamtes ausgeben, um sich widerrechtlich Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Bei der Polizei gibt es derzeit noch keine Hinweise auf solche Hausbesuche. Ein Abstrich für einen Test auf Corona muss unter hygienischen Bedingungen stattfinden, damit keine Ansteckungsgefahr herrscht und die Probe nicht verunreinigt wird. Ein entsprechenden Test wird daher nicht ohne vorherige Absprache durch einen Arzt durchgeführt.

 

Coronavirus: Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung

Die Maßstäbe, nach denen man von einer Heilung sprechen kann, sind in Deutschland durch das Robert-Koch-Institut in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der AOLG (Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden) festgelegt. Als geheilt gelten demnach Personen in häuslicher Quarantäne, bei denen der Symptombeginn 14 Tage zurückliegt. Zudem müssen mindestens die letzten 48 Stunden symptomfrei, d. h. beispielsweise ohne Fieber und Husten (nach Rücksprache mit der ärztlicher Betreuung), sein. Der Krankheitsverlauf bei COVID-19 ist jedoch individuell und kann daher vor allem bei schweren Fällen auch länger als 14 Tage dauern.

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