03.04.2020 

Jobbörse in Coronavirus-Zeiten startet im Landkreis Traunstein

Auch der Arbeitsmarkt im Landkreis Traunstein wird durch das Coronavirus kräftig durcheinandergewirbelt. Während die einen Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurarbeit schicken oder die Arbeit gleich ganz einstellen müssen, mangelt es an anderen Stellen an Personal. Für die Landwirtschaft wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium bereits das Suchportal www.daslandhilft.de eingerichtet, daher will der Landkreis auch für die anderen Bereiche eine Hilfe anbieten. Beispielsweise der Lebensmittelhandel oder Logistikunternehmen suchen gerade dringend Unterstützung. Dazu wurde nun auf Initiative von Landrat Siegfried Walch eine regionale Corona-Jobbörse im Landratsamt gegründet. Florian Seestaller, bei dem als Leiter der Freiwilligenagentur bereits die Fäden für die vielen Ehrenamtlichen im Landkreis zusammenlaufen, kümmert sich um die Vermittlung.

 

„Wir haben zwei einfache Formulare auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht, bei denen sowohl die Unternehmen im Landkreis Traunstein ihre Suchanfragen eintragen, als auch jeder Einzelne aus der Region seine Arbeitskraft anbieten kann“, so Florian Seestaller, der gemeinsam mit einer Kollegin in der Koordinierungsstelle die Meldungen dann zusammenfasst. Besonders soll dabei auf Beschäftigte in aktueller Kurzarbeit, Selbstständige die derzeit nicht arbeiten dürfen, Rentner oder Studenten abgezielt werden. Passen Anbieter und Suchender zusammen, gibt es eine entsprechende Rückmeldung. „Arbeitnehmer erhalten, wenn ein Vertrag zustande kommt, von uns ein Muster bezüglich einer Freistellungserklärung, die sie ihrem bisherigen Arbeitgeber vorlegen können. Mit dieser Erklärung gibt der dann bekannt, dass er mit einer vorübergehenden Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber einverstanden ist“, erklärt Alexandra Wolf, Abteilungsleiterin im Landratsamt, das weitere Vorgehen. Bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich bleibe das Nebeneinkommen für den Arbeitnehmer in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 beim Kurzarbeitergeld sogar anrechnungsfrei, soweit das Entgelt aus dem Nebenjob zusammen mit dem verbliebenen Entgelt der „alten Arbeitsstelle“ nicht das reguläre monatliche Entgelt (vor der Kurzarbeit) übersteige. „Die Arbeitgeber bekommen von uns ein Muster bezüglich eines Arbeitsvertrags, mit dem sichergestellt werden kann, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nur für die Zeit der Coronakrise zustande kommt“, so Abteilungsleiterin Alexandra Wolf.

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