02.01.2023 

Jugendschöffen gesucht – Bewerbung bis 17. Februar 2023 möglich

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Zu diesem Zweck stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Traunstein eine Vorschlagsliste auf.

Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht Traunstein und den Jugendkammern des Landgerichts Traunstein zu unterstützen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Gesucht werden Männer und Frauen aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen können sich erneut zur Wiederwahl bewerben. Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und dazu die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 17. Februar 2023 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie in Traunstein um die Aufnahme in eine Vorschlagsliste bewerben, über die der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Traunstein abstimmen wird. Die Bewerbungen werden gesammelt und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der in einer seiner nächsten Sitzungen eine Vorschlagsliste für das Amtsgericht Traunstein aufstellen wird.

 

Bewerben können sich Personen, die unter anderem:

  • beim Amtsantritt (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • im Landkreis Traunstein wohnen
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • nicht in Vermögensverfall geraten sind
  • Erfahrung in der Jugenderziehung haben, sei es als Eltern, Ausbilder oder in der Jugendarbeit.

 

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Geburts-, Familien- und Vornamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Wohnort und Straße
  • Beruf
  • Staatsangehörigkeit
  • kurze Ausführung über die erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung sowie eine eventuelle bisherige Schöffentätigkeit

 

Die Bewerbung ist schriftlich an die folgende Adresse zu richten:

Landratsamt Traunstein

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Rosenheimer Str. 9

83278 Traunstein

 

Das Bewerbungsformular finden Sie online auf der Seite des Jugendamtes unter www.traunstein.com. Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Beilhack, unter 0861/58-579 oder per E-Mail an Andrea [dot] Beilhackattraunstein [dot] bayern, gerne zur Verfügung.

« zurück zur Übersicht