13.03.2020 

Kommunen im Landkreis Traunstein ermöglichen Stundung der Gewerbesteuer wegen des Corona-Virus

Landrat Siegfried Walch und die Bürgermeister der Kommunen im Landkreis Traunstein haben im Rahmen einer Dienstbesprechung eine Vereinbarung über die Stundung der Gewerbesteuer für ansässige Unternehmen getroffen. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Situation sollen dadurch die heimischen Unternehmen in dieser Ausnahmesituation unterstützt werden.

Dazu Landrat Walch: „Wir wollen, dass das Corona-Virus auch in unserer Wirtschaft und bei den Arbeitsplätzen in der Region langfristig keinen Schaden anrichtet. Deswegen versuchen wir als Kommunen unseren Teil dazu beizutragen, die Unternehmen in der derzeitigen Situation zu entlasten. Die Betriebe merken bereits jetzt einen Mittelabfluss. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Gemeinden den Betriebe wegen des Corona-Virus unkompliziert die Gewerbesteuer stundet. Als Landkreis werden wir im Umkehrschluss den Gemeinden die Zahlung der Kreisumlage entsprechend stunden.“

Die Gewerbesteuer wird als Gemeindesteuer grundsätzlich von den jeweiligen Städten und Gemeinden durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Sie ist dann durch das Unternehmen an die Kommune zu zahlen. Mit einer Steuerstundung soll nun eine vorübergehende Liquiditätsschwäche von Unternehmen verhindert werden. Die Unternehmen können die Stundung durch ein einfaches Formular bei der jeweiligen Gemeinde beantragen. Da die Gewerbesteuer neben der Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden zählt, wird der Landkreis im Gegenzug die Zahlungen der Kreisumlage aufschieben.

„Wir wollen in einer außergewöhnlichen Situation, bei der Betriebe unverschuldet in eine Lage kommen in der sie Unterstützung brauchen, schnell und unkompliziert helfen“, so Bürgermeistersprecher und Tittmonings Erster Bürgermeister Konrad Schupfner und weiter: „Das ist der Schritt, den wir auf den Weg gebracht haben und mit dem wir uns hinter die Betriebe stellen“. Thomas Kamm, 1. Bürgermeister der Gemeinde Siegsdorf, betonte die Geschlossenheit, mit der die Kommunen im Landkreis handeln: „Der Vorschlag ist von Landrat Walch in die Bürgermeisterversammlung getragen worden und einstimmig von allen Bürgermeistern unterstützt worden. Die rechtliche Unterstützung bekommen wir vom Landratsamt. Und wie gesagt: Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Handlungen und Reaktionen.“

Landrat Walch dankte den Kommunen für das schnelle und unkomplizierte gemeinsame Handeln. Jetzt komme es darauf an, dass man auch in den einzelnen Verwaltungen unkompliziert handle. Deshalb verständigte man sich auch auf ein einheitliches Antragswesen.

Den Antrag auf Gewerbesteuerstundung hier abrufbar und bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde einzureichen.

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